Herbstlaub kann teuer werden

Bei den Versicherungen hat das nasse Herbstlaub auf den Straßen sogar einen eigenen Namen: "Glatteis ohne Frost". Ein gestürzter Passant kann Schadensersatz von Ihnen als Vermieter oder Eigentümer verlangen, denn Sie stehen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehsteige gefahrlos zu begehen sind.

Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht für rutschiges Herbstlaub?

Jedes Jahr, wenn das bunte Herbstlaub von den Bäumen abfällt und die Straßen und Gehwege damit bedeckt sind, kommt die Frage auf, wer für die Beseitigung verantwortlich ist. In der Regel haben die Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des Herbstlaubs von Bürgersteigen auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke abgetreten.

So schön das Laub auch aussehen mag, Passanten werden durch das glitschige Laub gefährdet. Die Rutschgefahr besteht rund um die Uhr, Ihre Haftung als Vermieter oder Hausbesitzer ebenso.

Bei Herbstlaub die Räumpflichten auf den Mieter übertragen

Als Vermieter haben Sie jedoch die Möglichkeit, wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter, auch die Verkehrssicherungspflicht im Herbst auf Ihre Mieter zu übertragen. Diese haben dann dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege gefahrlos zu betreten sind. Haben Sie die Reinigungspflicht auf den Mieter übertragen, können Sie ihn in einem Schadensfall in Regress nehmen.

Allerdings befreit Sie das als Vermieter nicht von der Verantwortung auch zu kontrollieren, ob ihre Mieter dieser Verkehrssicherungspflicht auch wirklich nachkommen. Auch wenn Sie die Reinigungspflicht übertragen können, eine Kontrollpflicht haben Sie auch weiterhin. Rein rechtlich bleiben Sie als Vermieter immer verantwortlich dafür, dass keine Gefahren vor dem Haus lauern.

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