Müllschächte: In diesen Bundesländern sind sie verboten

Besonders in älteren und größeren Wohnungseigentümergemeinschaften sind sie noch vorhanden: Abfallschächte, auch Müllschlucker genannt, durch die die Bewohner des Hauses ihren Müll mit lautem Gepolter in die im Keller befindlichen Müllcontainer purzeln lassen.

Die Entsorgung des Hausmülls per Müllschlucker gilt im Zeitalter des Recyclings nicht mehr als zeitgemäß. Zum einen müssten zur Trennung der verschiedenen Müllsorten eigentlich getrennte Müllschlucker vorhanden sein. Zum anderen verursacht im Schacht verbliebener Müll Geruchsbelästigungen und hygienische Probleme. Und schließlich geht vom unsortierten Müll in den Behältern eine erhebliche Brandgefahr aus.

Aus diesen Gründen sind Abfallschächte in mehreren Bundesländern verboten, etwa in:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
  • Saarland

In Berlin soll ein Verbot für diese Schächte ab 2014 in Kraft treten.

Abfälle müssen getrennt werden – Müllschlucker verboten

In Köln hatte sich das Verwaltungsgericht erstmals mit dem Verbot der Abfallschächte zu beschäftigen. Im konkreten Fall ging es um ein Hochhaus einer Eigentümergemeinschaft, das über einen Abfallschacht verfügte.

Die Bewohner des Hauses entsorgten ihre Abfälle durch Einwurf in Öffnungen, die sich auf jeder Etage des Gebäudes befanden. Die Stadt gab der Gemeinschaft auf, die Abfallschächte außer Betrieb zu nehmen. Dies begründete sie damit, bestehende Abfallschächte seien nach der Landesbauordnung spätestens bis zum 31.12.03 außer Betrieb zu nehmen gewesen.

Dagegen wendete sich eine Eigentümerin mit dem Argument, die entsprechende Regelung der Landesbauordnung sei verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht sah das anders: Die Regelung verfolge einen legitimen Zweck, denn sie trage unterstützend dazu bei, dass Abfälle getrennt gehalten würden, die zur Verwertung bestimmt seien. Daher mussten die Abfallschächte geschlossen werden (VG Köln, Urteil v. 03.07.12, Az. 2 K 5193/10).

Bitte beachten Sie also: Wenn Sie in einer Wohnanlage wohnen, in der Sie die Benutzung von Abfallschächten stört, erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zunächst einmal danach, ob das Betreiben solcher Anlagen überhaupt noch zulässig ist. Vielleicht löst sich das Problem ja schneller als Sie denken.