Eigentümer kann keine Ladestation für Elektroauto verlangen – aber bald!

Elektroautos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und werden staatlicherseits nun auch gefördert. Doch die Anzahl der Ladestationen hält sich noch in Grenzen. Kein Wunder, dass so mancher Fahrer eines so umweltfreundlichen Fahrzeugs auf die komfortable Idee kommt, eine Ladestation in seiner Garage zu installieren.

Falls Sie aber die Idee haben, eine solche Station an Ihrem Tiefgaragenplatz in Ihrer Wohnanlage zu installieren, müssen Sie wissen: Die anderen Eigentümer sind hier nicht zur Zustimmung verpflichtet (LG München I, Urteil v. 21.01.16, Az. 36 S 2041/15 WEG).

Diese Erfahrung musste ein Wohnungseigentümer machen, der in seiner Eigentümergemeinschaft beantragt hatte, ihm die Verlegung einer Stromleitung von einem Verteilerkasten in der Tiefgarage bis zu seinem Stellplatz zu gestatten. Außerdem wollte er eine Steckdose an seinem Stellplatz montieren, um dort sein Elektroauto aufladen zu können.

Umweltinteressen spielten keine Rolle

Allerdings durften die anderen Eigentümer diesen Beschluss ablehnen, der Eigentümer des Elektroautos konnte die Zustimmung zu seinem Vorhaben nicht beanspruchen. Umweltgesichtspunkte spielten bei dieser Entscheidung aber keine Rolle.

Entscheidend war vielmehr, dass es sich bei der Errichtung einer Ladestation um eine bauliche Veränderung handelte, für die ein Kabel durch das Gemeinschaftseigentum hätte verlegt werden müssen. Hierfür hätte die Eigentümergemeinschaft die Instandhaltungspflicht und die damit verbundenen Risiken übernehmen müssen. Bereits hierdurch war die bauliche Veränderung mit erheblichen Nachteilen für die anderen Eigentümer verbunden, sodass sie die Zustimmung versagen konnten.

Fazit: Es besteht gegenüber den anderen Eigentümern kein Anspruch auf Errichtung einer Ladestation. Auch wenn Elektroautos umweltfreundlich und zu fördern sind, müssen die Eigentümer einer solchen Maßnahme nicht zustimmen.

Hinweis: Unsere Regierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Elektromobilität zu stärken und hierzu das Recht von Wohnungseigentümern zu stärken, entsprechende Elektroladestationen von den Mieteigentümern verlangen zu können.

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