Bis 31.12.2013 müssen Sie die Prüfung des Trinkwassers durchführen

Die Trinkwasserverordnung legt auch den Eigentümern von vermieteten Mehrfamilienhäusern verschiedene Untersuchungs- und Anzeigepflichten auf, damit die Hausbewohner vor Legionellenerkrankungen geschützt werden. Die Frist für Erstuntersuchungen läuft Ende 2013 ab. Lesen Sie hier, inwieweit Sie von der Legionellenprüfung - und damit der Prüfung des Trinkwassers - betroffen sind.

Die 2011 eingeführten Pflichten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurden durch die Änderungsverordnung vom 14.12.2012 teilweise abgeändert. Bis zum 31.12.2013 müssen die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen ihre Rohrleitungen erstmals auf Legionellen untersuchen lassen. Denn Legionellen sind Bakterien und können als solche vor allem durch den Wasserdampf beim Duschen eingeatmet werden, gegebenenfalls können sie zu schweren Erkrankungen führen.

Sylvester ist Stichtag für die Prüfung des Trinkwassers

Betroffen von der gesetzlichen Anordnung der Trinkwasserverordnung sind alle Wohngebäude, welche über einen zentralen Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern verfügen. Auch Wohngebäude, in denen die Wasserrohre zwischen dem zentralen Wassererwärmer und der am weitesten entfernten Verbrauchsstelle ein Volumen von über 3 Litern fassen, unterliegen der Kontrollpflicht.

Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasseraufbereitung und Ein- und Zweifamilienhäuser werden von der Vorgabe der Trinkwasserverordnung nicht erfasst.

Die Ergebnisse der Prüfung des Trinkwassers haben Sie als betroffener Vermieter Ihren Mietern einmal im Jahr mitzuteilen. Die Prüfung auf Legionellen muss alle drei Jahre wiederholt werden. Die Kosten können Sie als Vermieter auf Ihre Mieter als Betriebskosten umlegen – wenn diese für die gesetzlich definierten Betriebskosten nach Ihrem Mietvertrag aufzukommen haben.

Fakten: Legionellen sind Bakterien, die sich in 25 bis 50 Grad warmen, stehendem Wasser am besten vermehren: Beispielsweise also in Wasserspeichern oder Warmwasserleitungen, insbesondere wenn diese nur noch selten oder gar nicht genutzt werden. Wird Legionellen-verseuchtes Wasser dann in einer Dusche, Handbrause oder beispielsweise im Whirlpool "vernebelt", können die Legionellen leicht von Menschen eingeatmet werden, was schwere Lungenentzündungen, die sogenannte Legionellose oder Legionärskrankheit hervorrufen kann.

Für Kleinkinder und ältere Menschen ist die Krankheit lebensgefährlich. Legionellen können auch Wund-, Herzinnenhaut- und Nierenbeckenentzündungen sowie das der Grippe ähnliche Pontiac-Fieber verursachen. Da das Infektionsrisiko für Legionellose nicht nur in öffentlich genutzten Gebäuden, sondern auch in Wohnhäusern besteht, wurde die Prüfpflicht zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf vermietete Wohnungen ausgedehnt.