Hausverkauf: Schreiben Sie ein Übergabeprotokoll

Streben Sie einen Hausverkauf an? Dann ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Denn bei der Abwicklung eines Hausverkaufs ist das Übergabeprotokoll von wesentlicher Bedeutung.

Durch ein gut erstelltes Übergabeprotokoll wird der vertragsgemäße Zustand Ihres Hauses schriftlich festgehalten. Darüber hinaus sollte ein Übergabeprotokoll verfasst werden. Damit werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer vermieden, z. B. wenn der neue Eigentümer später angebliche Mängel rügt oder Beanstandungen vorträgt.

Wie muss das Übergabeprotokoll aussehen?
Ein richtig formuliertes Übergabeprotokoll muss die folgenden wichtigen Informationen enthalten:

  • Vermerken Sie zuerst im Protokoll den Namen des Käufers.
  • Geben Sie die Anschrift des Hauses an.
  • Machen Sie eine genaue Bestandsaufnahme des Hauses und protokollieren Sie die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser.
  • Es empfiehlt sich auch, einige Fotos vom Haus zu machen.
  • Vergessen Sie nicht, die bauliche Mängel (z. B. wenn das Hausdach undicht ist) oder Auffälligkeiten (z. B. Kratzer an der Wand) zu notieren. Legen Sie klar, ob diese Mängel von Ihnen zu beseitigen sind und bis wann.
  • Notieren Sie genau die Zahl und den Verwendungszweck aller Hausschlüssel.
  • Wenn es um Ölheizung geht, überprüfen Sie wegen der Abrechnung, wie viel Öl noch im Heizöltank ist.
  • Klären Sie mit dem Käufer ab, wenn sich im Keller oder in der Garage noch Sachen befinden,  ob sie entsorgt werden müssen.
  • Gehen Sie auf den Zustand der einzelnen Zimmer ein und dokumentieren diese.
  • Passen Sie dabei auf, dass das Übergabeprotokoll zweifach ausgefertigt wird – Verkäufer und Käufer unterschreiben diese und erhalten je ein Exemplar.

Denken Sie immer daran, dass jede Kleinigkeit später zum Rechtsstreit führen kann. Deswegen seien Sie als Verkäufer fair, gehen Sie auf jede etwaige Mängel ein und schreiben Sie alles auf. Somit ersparen Sie sich viel Ärger in der Zukunft. Wenn Sie immer noch Hilfe brauchen oder irgendwas Ihnen unklar ist, wenden Sie sich am besten an einen Sachverständigen oder an einen Makler.

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