Angebot aus dem Bestand: Die Maklercourtage müssen Sie nicht zahlen

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben einen Makler angerufen, ihn nach Objekten aus seinem Bestand gefragt und mit ihm mehrere Grundstücke besichtigt. Eins haben Sie dann auch gekauft, wobei Sie die weiteren Gespräche dann aber mit einem anderen, vom Verkäufer eingeschalteten Makler geführt haben. Nun verlangen beide Makler eine Maklercourtage von Ihnen. Zu Recht? Oder müssen Sie nur einem der beiden die Maklercourtage bezahlen?
Die Maklercourtage müssen Sie nicht automatisch immer bezahlen
In Ihrem Fall wurde der Kauf durch einen Makler verhandelt, der vom Verkäufer beauftragt wurde und der deshalb auch dem Makler seine Maklercourtage zahlen muss. Nur wenn der Verkäufer oder der Makler Sie ausdrücklich darauf hingewiesen hätten, dass in diesem speziellen Fall der Käufer die Maklercourtage zu zahlen hat, wäre das anders.

Maklercourtage: Meistens zahlt der Verkäufer

Das Gleiche gilt für den von Ihnen angerufenen Makler. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Kaufinteressent, der sich bei einem Makler nach Angeboten aus seinem Bestand erkundigt, davon ausgehen darf, dass die Maklercourtage im Falle eines Verkaufs vom Verkäufer gezahlt wird.
Vorsicht bei Suchaufträgen
Anders ist es dann, wenn Sie einen Makler explizit damit beauftragen, für Sie ein passendes Objekt zu finden,  Sie ihm also einen so genannten Suchauftrag erteilen. Findet der Makler daraufhin für Sie ein geeignetes Objekt, und sei es in seinem Bestand, welches Sie dann kaufen, kann er von Ihnen auch die Zahlung einer Maklercourtage verlangen.
Praxis-Tipp
Bei Angeboten aus dem Bestand müssen Sie keine Maklercourtage zahlen. Wird Ihnen allerdings von einem Makler ein Exposé zugesandt, prüfen Sie dieses genau. Nicht selten findet sich darin nämlich der versteckte Hinweis, dass vom Käufer eine Provision zu zahlen ist.
Wenn Sie hier weitere Leistungen des Maklers in Anspruch nehmen, etwa dass er einen Besichtigungstermin für Sie vereinbart, stimmen Sie seiner Provisionsabrede stillschweigend zu. Folge: Kaufen Sie das Objekt dann später, kann der Makler von Ihnen eine Maklercourtage verlangen.