Erhöhte Grunderwerbsteuer: Der Immobilienkauf wird teurer

Wer den Kauf einer Immobilien plant, muss ab sofort mit erhöhten Nebenkosten rechnen. Drei Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer schon erhöht, zwei wollen nachziehen, viele erwarten einen Dominoeffekt. Folge: Der Immobilienkauf wird teurer.

Gewerbesteuer: Immobilienkauf wird teurer mit steigenden Nebenkosten
Käufer von Häusern und Wohnungen müssen in vielen Regionen Deutschlands mit steigenden Erwerbsnebenkosten durch die erhöhte Grunderwerbsteuer rechnen. In Brandenburg plant die rot-rote Landesregierung eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5% auf 5%. Das wäre bundesweit der höchste Tarif.

Zuvor hatten bereits Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt den Tarif von 3,5% auf 4,5% angehoben. Auch in Bremen gibt es Überlegungen, die Grunderwerbssteuer zum Jahresanfang 2011 auf 4,5% zu erhöhen. Kein Wunder: Bei den angespannten Länderfinanzen kommt so mal wieder Geld in die öffentlichen Kassen. Und wenn andere Länder es vormachen, ist die Hemmschwelle für die Steuererhöhung gering, und der Dominoeffekt da.

Immobilienkauf: Bundesländer legen Tarif für die Grunderwerbsteuer fest
Als die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum 1983 eingeführt wurde, betrug sie bundesweit 2%. Im Jahr 1997 wurde der Tarif auf 3,5% angehoben. Nach der Föderalismusreform haben die Bundesländer seit Ende 2006 die Möglichkeit, den Tarif für die Grunderwerbsteuer selbst festzulegen.

Immobilienkauf: Mehrbelastung durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer
Für den Immobilienkauf bedeutet die Anhebung des Steuersatzes eine erhebliche Mehrbelastung. Anders als der Name suggeriert, bemisst sich die Grunderwerbsteuer nicht nur nach dem Preis des Grundstücks, sondern nach dem Wert inklusive der Immobilie.

Wer beispielsweise ein Haus für 300.000 € erwirbt, zahlt bei einem Tarif von 3,5% Steuern von 10.500 €. Bei einem Steuersatz von 4,5% sind es dagegen bereits 13.500 € – und damit knapp 30% mehr. Schon 2007 führte die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% indirekt zu einer höheren Grunderwerbsteuer. Zwar muss ein Bauträger beim Verkauf eines Hauses keine Umsatzsteuer ausweisen. Die höheren Kosten für Vorleistungen werden aber zumindest teilweise auf den Verkaufspreis umgelegt.