Ende 2013 wird der Einbau von Wärmezählern Pflicht

Der auf die Warmwasserbereitung entfallende Wärmeverbrauch muss ab Ende 2013 mit Wärmezählern gemessen werden. Für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten ist eine rechnerische Ermittlung dann nicht mehr zulässig. Als Vermieter sind Sie für den fristgerechten Einbau der Wärmezähler verantwortlich und sollten sich deshalb bereits frühzeitig mit dem Thema Installation auseinandersetzen.

Betriebskosten: Wärmemenge mit Wärmezählern messen

Ende 2013 muss die zur Warmwasserbereitung entfallende Wärmemenge mit Wärmezählern gemessen werden. Laut Heizkostenverordnung beträgt die Mindestausstattung einen Wärmezähler pro Heizungsanlage. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen zweiten Wärmezähler für die Ermittlung der Heizwärme zu installieren. Wenn die Heizungsanlage von einer Firma betrieben wird ("Wärmecontracting"), ist anhand des Betreibervertrages zu klären, wer den Einbau und die Kosten übernimmt.

Nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden ist, besteht gemäß § 9 Abs. 1 HeizkostenV eine Befreiung von dieser Pflicht. Eine solche Unzumutbarkeit läge etwa vor, wenn die Installation der Messgeräte baulich oder technisch unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Und das wiederum ist dann anzunehmen, wenn die durch die Wärmezähler verursachten Kosten 25% der Brennstoffkosten übersteigen.

Die Wärmezähler sind fristgerecht einzubauen

Mein Tipp: Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung erst Ende 2013 greift, sollten Sie als Immobilieneigentümer möglichst bald die Installation planen und vorbereiten. Eine rechtzeitige Beauftragung eines Installateurs ist wichtig, weil es wegen der mit Zeitablauf steigenden Anfrage zu Engpässen kommen kann. Im Idealfall lassen Sie die Wärmezähler kurz vor der Hauptablesung installieren.

Beachten Sie: Sind die Zähler nicht bis 31.12.2013 installiert, können Ihre Mieter die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen (§ 12 Abs. 1 der HeizkostenV).