Ein Treuhandkonto kann aus verschiedenen Gründen angelegt werden

Sowohl für die Hinterlegung einer Mietkaution als auch zum Sparen oder bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs sind Treuhandkonten sinnvoll. Welche Formen es genau gibt und was beim Einrichten eines Treuhankontos genau beachtet werden muss, erfahren Sie hier.

Ein Treuhandkonto ist nichts anderes als ein Konto, das auf eine andere Person als den Vermögensinhaber geführt wird. Die Person, die das Konto führt, wird dabei Treuhänder genannt. Meist sind diese Treuhänder Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare.

In der Immobilienbranche wird häufig mit Treuhandkonten gearbeitet

Ein Bereich in dem häufig mit Treuhandkonten gearbeitet wird, ist die Immobilienbranche. In diesem Fall werden Treuhandkonten meist von Notaren geführt, die das Geld des Käufers solange verfügen, bis er im Grundbuch eingetragen ist und das Haus rechtmäßig ihm gehört. Dann wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet.

Für beide Parteien bietet dieses Verfahren einen Schutz, da der eine seinen neuen Besitz erhält und der andere das vereinbarte Geld dafür. Allerdings ist dieser Weg mit Kosten verbunden und wird daher nicht immer gegangen.

Ein Treuhandkonto wird normalerweise als ein Bankkonto geführt und kann somit verschiedene Formen haben. So ist es möglich ein Treuhandkonto als Sparkonto, als Girokonto, als Depot-, Termingeld- oder Kontokorrentkonto zu führen. Nur der Treuhänder hat das Recht, über das Konto und das sich darauf befindliche Geld zu verfügen. 

Auf einem Treuhandkonto ist das Vermögen nicht vor der Steuerpflicht geschützt

Für das Vermögen, das auf einem Treuhandkonto liegt, müssen Steuern bezahlt werden. Diese zahlt der Treugeber, also derjenige, dem das Geld ursprünglich gehört und der einen Treuhänder beauftragt hat, ein Konto einzurichten. Es ist jedoch nicht der Treugeber dafür zuständig, dass diese Steuern auch pünktlich bezahlt werden, sondern in dem Fall tatsächlich der Treuhänder.

Die Besonderheiten bei einem Treuhandkonto sind, dass eine Überziehung des Kontos nicht gestattet ist. Ebenso muss bei der Eröffnung angegeben werden, wem das Geld auf dem Konto gehört. Die Bank hat kein Recht, ein Treuhandkonto zu pfänden oder Geld einzubehalten. Was die Haftung angeht, so haftet allein der Treuhänder für eine unrechtmäßige Verfügung über das Geld. Die Bank trifft keine Schuld, falls dieser Fall eintritt.

Derjenige, der das Konto in Auftrag gegeben hat, also der Treugeber, hat im Gegenzug kein Recht, bei der Bank Auskünfte über das Vermögen einzuholen, oder über den Betrag frei zu verfügen. Er hat alle Belange direkt mit dem beauftragten Treuhänder zu klären.

Ein Treuhandkonto als Sparkonto

Auch eine Bank kann zum Treuhänder erklärt werden. In diesem Fall müssen Sie als Treugeber eine Erklärung dazu abgeben, in der Sie der Bank das Recht einräumen, Geld in ihrem Namen anzulegen und auch zu verwalten. Dient ein Treuhandkonto dem Treuhandgeber nur zum Sparen, so erhält er einmal im Jahr einen Sparjahresauszug, der transparent macht, wie hoch die gesparte Summe ist und wie viel Geld an Zinsen hinzugekommen ist. 

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Ein Treuhandkonto als Mietkautionskonto

Häufig werden auch Treuhandkonten eröffnet, wenn es um die Mietkaution geht. In diesem Fall liegt der Vorteil darin, dass Sie als Mieter den Betrag direkt nach Vertragsabschluss überweisen können, der Vermieter aber erst dann darauf Zugriff hat, wenn die Zeit Ihrer Miete abgelaufen ist. Meist ist der Vermieter dann der Treuhänder, der für die Mietkaution ein Konto eröffnet.

Wird ein Treuhandkonto, das für die Kaution angelegt wurde, aufgelöst, so steht die Bank des Treuhänders (Vermieter) in der Pflicht, den Treugeber (Mieter) darüber zu informieren. Wird ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag der Kaution einbehalten, so muss die Bank dies mit dem Mieter regeln. Bei einer Zustimmung, da zum Beispiel tatsächlich Schäden am Mietobjekt entstanden sind, veranlasst dann die Bank die Auszahlung der jeweiligen Beträge an Mieter und Vermieter und löscht anschließend das Konto.