6 Nebenkosten, die beim Haus- oder Wohnungskauf anfallen können

Wer einen Haus-/ Wohnungskauf plant, der sollte die Kosten genau kalkulieren. Neben dem eigentlichen Kaufpreis können zusätzliche Nebenkosten anfallen. Die Höhe dieser Kosten kann bis zu 15 Prozent des Kaufwertes betragen. Je nachdem, welche zusätzlichen Services in Anspruch genommen werden, kann dieser Wert variieren.

Wurden spezielle Dienstleistungen in Anspruch genommen?

Wer für die Suche des geeigneten Objektes einen Makler beauftragt hat, muss nach erfolgreicher Kaufabwicklung Gebühren abführen. Der Makler erhält eine Courtage, die sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, wie viel ein Makler tatsächlich von seinem Kunden verlangen darf. Meist liegt die Höhe der Maklerprovision zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Diese Werte dienen jedoch nur als Orientierung und werden von den Maklerverbänden unverbindlich angegeben.

Zusätzlich zu diesem Prozentsatz wird die Umsatzsteuer auf die Vermittlungsprovision berechnet. Käufer können mit dem beauftragten Makler eine Provision aushandeln. Diese sollte bereits vor dem Kauf vertraglich festgesetzt werden. Wenn es zur erfolgreichen Kaufabwicklung kommt, muss ein Notar eine Urkunde über den Kauf ausstellen. Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Hier liegen die Kosten zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Grundbuch und Steuern

In Deutschland gilt ein Käufer erst dann als Eigentümer, wenn er sich im Grundbuch eintragen lässt. Das führt ebenfalls zu Nebenkosten beim Haus-/ Wohnungskauf. Der Eintrag wird auf den Grundbuchämtern durch einen Notar durchgeführt. Hier belaufen sich die Kosten auf 0,5 Prozent des Kaufwertes. Beim erfolgreichen Haus-/ Wohnungskauf treibt auch das Finanzamt die Nebenkosten in die Höhe. Der Immobilienkauf verpflichtet zur Zahlung einer Grunderwerbssteuer.

Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Bundesland, in welchem das Objekt gekauft wurde. Sie variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme. Ausgenommen von der Steuer sind jedoch bestimmte Einrichtungen oder Ausstattungen von Wohnräumen. Der Wert dieser Gegenstände wird von dem Kaufpreis abgezogen Ein Rechtsanwalt kann klare Informationen über die steuerpflichtigen Summen geben.

Mögliche Kosten durch Finanzierungen

Wurde für den Haus-/ Wohnungskauf ein Darlehen aufgenommen, so fallen hier Nebenkosten an. Ein Darlehen muss in einem festgesetzten Zeitraum mit Zinsen zurückgezahlt werden. Die Geldinstitute berechnen auch für die Erstellung eines Wertgutachtens Ermittlungsgebühren. In diesem Gutachten wird der Beleihungswert eines Objektes festgesetzt. Die Gebühren für diese Wertermittlung können zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Darlehenssumme liegen.

Sie sind Bestandteil des Effektivzinses. Wenn der Kunde das Darlehen nicht in einer vorgegebenen Zeit in Anspruch nimmt, berechnet das Geldinstitut Bereitstellungszinsen. Diese Zinsen können sich auf eine Zahl von 0,25 Prozent der Darlehenssumme belaufen. Sie werden monatlich berechnet und können mit der Bank ausgehandelt werden. Die Bank kann auch eine Grundschuld als Sicherheit vom Kunden verlangen.

Diese muss ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden. Beim Haus-/ Wohnungskauf von gebrauchten Objekten sind die Gebühren oft niedriger. Oft können auch bereits bestehende Grundschulden an die Bank, welche das Darlehen zur Verfügung stellt, abgetreten werden.

Genau Planen

Beim Haus-/ Wohnungskauf können einige Nebenkosten anfallen, die im Voraus genau kalkuliert werden sollten. Notare, Makler und Grundbuchämter haben keinen fest vorgeschriebenen Gebührenkatalog für ihre Dienstleistungen. Die Höhe der Nebenkosten hängt vom Kaufpreis ab. Oft wird ein bestimmter Prozentsatz festgesetzt, der aber variieren kann. Je nach Bundesland und fokussiertem Objekt fallen die Gebühren sehr unterschiedlich aus. Teilweise können sie auch verhandelt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Prozentsatz vertraglich festzulegen. Dadurch hat der Käufer die Sicherheit über die Höhe der Nebenkosten.

Zusammenfassend: 6 Nebenkostenfallen

  1. Makler-Courtage inkl. Umsatzsteuer
  2. Urkundenausstellung (Notar)
  3. Grundbucheintragung (Notar)
  4. Grunderwerbssteuer
  5. Wertgutachten bei Antrag auf Kredit
  6. Tilgung des Kredites inkl. der Zinsen

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