Überholen im Überholverbot kann Sie teuer zu stehen kommen!

Das Bußgeld für Überholen im Überholverbot ist je nach Schwere des Vergehens und der Situation unterschiedlich hoch. Auch mit Punkten in Flensburg müssen Sie rechnen. Um ein wenig Licht in den Verwarn- und Bußgelddschungel zu bringen, haben wir die möglichen Fehler beim Überholen hier für Sie aufgelistet.

Überholen im Überholverbot kann teuer werden!
Für Überholen im Überholverbot drohen Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Ein einfaches Überholen im Überholverbot wird mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt geahndet. Ein Überholen mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei einer unklaren Verkehrslage liegt hingegen schon bei 150 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg.

Verbotenes Überholen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet Sie 250 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und einen Monat Fahrverbot. Rechts überholen kostet innerorts 30 Euro Verwarngeld und außerorts 80 Euro Bußgeld und 3 Punkte.

Weitere Bußgelder für Überholen im Überholverbot
Falls Sie beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhalten, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen und im Falle des Überholens im Überholverbot mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Sachlage werden 100 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg fällig.

Falls Sie zum Überholen ausscheren und dabei den nachfolgenden Verkehr behindern beträgt das Bußgeld dafür 80 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Beim erneuten Einordnen einen Überholten zu behindern kostet 20 Euro Verwarngeld. Im Fall, dass der, der gerade überholt wird, seine Geschwindigkeit erhöht und somit den Überholenden behindert kostet es den Überholten 30 Euro Verwarngeld.