Schutzhandschuhe mit Chrom(VI) verseucht
Chromhaltige Stoffe werden zur Gerbung des Leders der Schutzhandschuhe verwendet. Besonders hoch ist das Krebsrisiko, wenn der Giftstoff über kleine Hautverletzungen in die Blutbahn gelangt.
Darauf sollten Sie beim Kauf von Schutzhandschuhen achten:
- Herstellername und -anschrift
- Zutreffende Norm, z.B. EN 388
- Schutzhandschuhe mit der Aufschrift "Nur für geringe Gefahren" sind bestenfalls für (häusliche) Garten- oder ähnliche Arbeiten mit Minimalgefährdung geeignet.
- Verfallsdatum, falls die Schutzwirkung durch Alterung nachlasen kann.
- GS-Zeichen (mit Namen der GS-Prüfstelle!) und CE-Zeichen. Bei Handschuhen der höchsten Schutzklasse III, z.B. für besonders chemische Gefahren, muss neben dem "CE" auch die 4-stellige Nummer der zugelassenen CE-Prüfstelle stehen.
- Vorsicht, wenn ein Schutzhandschuh aus sehr vielen unterschiedlichen Materialien besteht, z.B. jeder Finger mit andersfarbigen Textilresten gefüttert ist: Oft sind dann nicht alle Materialien auf die Einhaltung der Schadstoffwerte geprüft.
- Für Arbeiten mit Zement oder anderen kalkhaltigen Stoffen: Nur vollständig gefütterte Schutzhandschuhe benutzen! Dies mindert einerseits die Gefahr des Übergangs von Chrom(VI) aus dem Zement in die Haut (Berufskrankheit "Maurerkretze"), andererseits die Bildung von zusätzlichem Chrom(VI) unter Einwirkung von Kalk.
- Auch Beschäftigte mit einer Chromallergie sollten nur vollständig gefütterte Schutzhandschuhe tragen oder besser ganz auf Lederhandschuhe verzichten. Denn bei der Lederverarbeitung werden Gerbstoffe, die kein Chrom enthalten, nur selten verwendet. Die Alternative: Schutzhandschuhe aus einem stabilen Textil-Synthetikgemisch.