Vorsicht vor unnötigen Mandeloperationen

Wie ich in dieser Rubrik schon öfter geschrieben habe, werden in Deutschland von Ärzten viele Behandlungen und Operationen vorgenommen, die gar nicht nötig sind. Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn Ihnen eine Mandeloperation anempfohlen wird: Die Folgen können tödlich sein, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt.

Tod nach einer wohl vermeidbaren Mandeloperation

Das LG Osnabrück hatte jüngst über eine Mandeloperation zu entscheiden, welche für die Patientin schwerwiegende Folgen hatte. In diesem Fall (LG Osnabrück vom 01.12.2010, Az.: 2 O 3/90) ging es um ein kleines Mädchen eines Ehepaares im Südkreis Osnabrück. Das erst sechs Jahre alte Mädchen litt ständig unter Asthma bronchiale, Allergien und Mandelentzündungen. Der Hals-, Nasen- und Ohrenarzt riet zur Mandeloperation. Im Sommer 2006 wurde die Operation durchgeführt. Das Mädchen erhielt im Krankenhaus ein Antibiotikum und Schmerzmittel und wurde schon nach vier Tagen aus dem Spital entlassen.

Die Eltern setzten die Verabreichung der Schmerzmittel auch zu Hause fort. Zwei Tage nach der Entlassung verschluckte sich das Mädchen bei der Einnahme des Schmerzmittels und hustete Blut. Der herbeigerufene Notarzt konnte nicht mehr helfen – das Mädchen hatte von dem ausgehusteten Blut eingeatmet und war daran erstickt. Die Eltern klagten gegen den Operateur vor Gericht. Hier stellte sich die spannende Frage: War die Mandeloperation überhaupt erforderlich?

Als Angehöriger eines verstorbenen Patienten Schmerzensgeld geltend machen

Besteht der Verdacht, dass ein Patient an einer nicht fachgerecht durchgeführten Operation oder Krankenhausbehandlung oder gar an einer vollkommen unnötigen Operation gestorben ist, können Angehörige für den Verstorbenen Schmerzensgeld einklagen – der Schmerzensgeldanspruch geht nämlich auf die Erben über. Im Prozess hängt dann aber alles von dem Gutachten eines Sachverständigen ab.

Im vorliegenden Fall ging das LG Osnabrück nach Einholung eines Sachverständigengutachtens davon aus, dass die Mandelentfernung medizinisch notwendig gewesen sei. Das Krankenhaus habe das Mädchen auch schon nach vier Tagen entlassen dürfen, denn es seien keine Komplikationen ersichtlich gewesen. Und dann machte das Gericht eine Aussage, die jedem potenziellen Patienten im Hinblick auf eine geplante Mandeloperation eine Warnung sein sollte.

Bildnachweis: madeinitaly4k / stock.adobe.com