So funktioniert eine Fehlsichtigkeitskorrektur mittels Laser
Wer von Kurzsichtigkeit betroffen ist, muss nicht nur beim Schminken seiner Augen Besonderheiten beachten. Vielmehr können Kurz- oder Weitsichtigkeit sowie die altersbedingt nachlassende Sehkraft zu echten Einschränkungen im Alltag führen: Das Autofahren ist nur mit einer Sehhilfe möglich und Brille oder Kontaktlinsen führen oft zu müden, trockenen Augen. Das ist für viele Betroffene lästig. Dauerhafte Abhilfe kann jedoch eine Laserbehandlung am Auge schaffen.
Wird die Fehlsichtigkeit etwa mit dem Verfahren der Femto-Lasik in Köln behandelt, trägt der Arzt Hornhautgewebe des Auges mittels Laser ab. Auf diese Weise wird die Brechkraft des Auges geändert und die Kurz- oder Weitsichtigkeit behoben. Für die meisten Patienten ist dabei besonders erleichternd: Die durch die Laserbehandlung herbeigeführte Hornhautveränderung ist dauerhaft. Die Fehlsichtigkeit, die Grund der Behandlung war, kehrt üblicherweise nicht zurück und ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen wird möglich.
Zu bedenken ist allerdings, dass die Laserbehandlung am Auge nicht bei jeder Art der Fehlsichtigkeit gleichermaßen geeignet ist. Außerdem müssen Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine gewisse Heilungszeit in Kauf nehmen, damit eine Laserbehandlung möglich wird.
Bei welchen Arten der Sehschwäche ist eine Laserbehandlung möglich?
Viele Arten von Fehlsichtigkeit sind mit einer Laserbehandlung korrigierbar. Eine Laser-OP kommt dabei prinzipiell bei folgenden Arten von Sehschwächen infrage:
- Laserbehandlung bei Weitsichtigkeit: Im Falle einer Weitsichtigkeit wird während der Laserbehandlung Gewebe an den Rändern der Augenhornhaut abgetragen. Hierdurch entsteht eine stärkere Wölbung der Augenhornhaut, was die Sehschwäche behebt.
- Laserbehandlung bei Kurzsichtigkeit: Bei Kurzsichtigkeit wird während der Laserbehandlung Hornhautgewebe in der Mitte der Hornhaut abgetragen. Die Augenhornhaut ist danach insgesamt flacher und die Sehschwäche verschwindet.
- Laserbehandlung bei Hornhautverkrümmung: Liegt eine Fehlsichtigkeit aufgrund einer Hornhautverkrümmung (auch Astigmatismus genannt) vor, ist auch diese durch eine Laser-OP korrigierbar. Der Lasereingriff gleicht dann die unebene Beschaffenheit der Hornhaut durch gezielte Abtragungen aus.
Beachten müssen von Fehlsichtigkeit Betroffene jedoch: Obwohl eine Laserbehandlung sowohl Kurzsichtigkeit als auch Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen korrigieren kann, kommt die Behandlung nicht für alle Patienten infrage. Ob eine Laserbehandlung möglich ist, hängt auch vom Schweregrad der Sehschwäche ab. Das bedeutet konkret: Kurzsichtigkeit ist per Laser bis zu Minus-10-Dioptrien behandelbar. Bei Weitsichtigkeit ist eine Behandlung bis maximal Plus-6-Dioptrien möglich. Liegt eine Hornhautverkrümmungen vor, sollten ebenfalls Plus-6-Dioptrien nicht wesentlich überschritten sein.
Klare Sicht auch ohne Brille – nach einer Laserbehandlung meist kein Problem.
Wann eine Laseraugenkorrektur nicht infrage kommt
Obwohl Fehlsichtigkeit in vielen Fällen per Laser korrigierbar ist, gibt es auch Umstände, die eine Behandlung erschweren. Nicht in allen der im Folgenden genannten Fälle ist eine Behandlung unmöglich – kann aber vorübergehend oder dauerhaft erschwert sein. Nicht möglich oder erschwert ist eine Laserbehandlung am Auge, wenn
- Patientinnen schwanger sind oder stillen,
- Patienten einen Herzschrittmacher tragen,
- Patienten unter einer kegelförmigen Verkrümmung der Hornhaut leiden,
- Patienten Medikamente einnehmen, welche den Hornhautheilungsprozess erschweren,
- Patienten unter fortschreitenden Sehkraftveränderungen leiden,
- Patienten unter einer fortgeschrittenen Form des Grüner Stars (Glaukom) leiden,
- ein Grauer Star (Katarakt) vorliegt,
- Patienten unter einer Augenentzündung leiden,
- Patienten unter einer Netzhauterkrankung leiden und
- Patienten unter rheumatischen Erkrankung leiden.
In diesen Fällen muss der Patient gemeinsam mit dem Arzt ermitteln, ob eine Laserbehandlung am Auge möglich und Erfolg versprechend ist.
Laserbehandlung am Auge: in jedem Alter möglich?
Eine Laser-OP am Auge kommt für Patienten fast jeden Alters infrage. Zu beachten ist allerdings, dass die Behandlung zur dauerhaften Sehschwächekorrektur frühestens ab dem 20. Lebensjahr empfehlenswert ist. Das hat folgenden Grund: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs befindet sich das Auge üblicherweise noch in der Entwicklung. Erfolgt eine Laseraugenkorrektur vor Beendigung der Wachstumsphase, sind Ergebnisse oft nicht dauerhaft. Die Sehschwäche kann dann zurückkehren, sodass eine Nachkorrektur vonnöten ist.
Gelegentlich kann eine Laserbehandlung am Auge außerdem bei Personen über 50 Jahre schwierig sein. In diesem Alter ist es denkbar, dass eine Versteifung der Augenlinse aufgetreten ist. Ist das der Fall, rät der behandelnde Arzt in der Regel von einer Laserbehandlung ab.
Scharfe Sicht direkt nach der Laser-OP?
Bei einer Sehschwächekorrektur mittels Laser handelt es sich um eine echte Operation am Auge. Dementsprechend ist nach der Behandlung eine gewisse Heilungszeit erforderlich. Das bedeutet: Direkt nach der Behandlung reagiert das Auge oft empfindlich auf Licht. Üblicherweise treten keine Schmerzen auf – ein vollkommen normales beziehungsweise gewünschtes Sehvermögen stellt sich allerdings nicht sofort ein. Vielmehr dauert es in den meisten Fällen rund vier bis sechs Wochen, bis das gewünschte Sehvermögen vorhanden ist. In der Zwischenzeit kann die Sehfähigkeit schwanken.
Laserbehandlung: die beste Wahl bei Fehlsichtigkeit?
Lässt sich eine Fehlsichtigkeit per Laser korrigieren, ist die Laser-OP in vielen Fällen den Kontaktlinsen oder der Brille vorzuziehen. Für die Laserbehandlung spricht insbesondere Folgendes:
- Bestmögliche Korrekturergebnisse: Die Sehschwächekorrektur mittels Laser ist eine besonders individuelle Behandlungsform. Sie ist individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt. Das hat zur Folge, dass sich durch die Behandlung bessere Sichterfahrungen erzielen lassen als bei der Verwendung von Kontaktlinsen oder Brille.
- Langfristig Ergebnisse: Wird eine Sehschwäche mittels Laser korrigiert, sind die Ergebnisse dauerhaft. Patienten sind daher nicht länger auf Brille oder Kontaktlinsen angewiesen – und sparen so Kosten, die durch die Sehhilfen ansonsten verursacht würden.
- Weniger Gesundheitsbeschwerden nach der Laser-OP: Vielen Menschen ist das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen unangenehm. Das Tragen der Sehhilfen kann insbesondere Kopfschmerzen, Augeninfektionen oder trockenen Augen hervorrufen. Wird eine Augenbehandlung mittels Laser durchgeführt, verschwinden diese Beschwerden oft vollständig.
Wer nicht ständig an Kontaktlinsen oder Brille denken muss, erlebt ferner den Alltag unbeschwerter.
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