Krebsrisiko bei Brustimplantaten vermeiden

In den vergangenen Jahren sind manche Brustimplantate wegen eines möglichen Krebsrisikos ins Gerede gekommen. Es geht vor allem um Billig-Implantate, bei welchen das verwendete Material als bedenklich eingestuft wird. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie ein erhöhtes Krebsrisiko wegen eines Implantats befürchten.

Prüfen Sie, ob Sie zur Risikogruppe gehören

In der Vergangenheit wurden manchen Frauen Brustimplantate eingesetzt, die mit billigem Industriesilikon gefüllt worden sein sollen. Bei diesen Implantaten kann es zu einem Riss in der Hülle kommen. Auch in Deutschland gibt es daher eine behördliche Empfehlung an Frauen mit bestimmten Implantaten, sich mit ihren Ärzten darüber zu besprechen, ob die Implantate wieder entfernt werden sollten. Der Grund dafür liegt darin, dass bei manchen Implantaten der Verdacht besteht, sie könnten krebserregend sein.

Prüfen Sie eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wichtig: Die Krankenkassen kommen nur dann für die Kosten einer erneuten Herausnahme der Implantate auf, wenn das Implantat krankheitsbedingt notwendig war, wie z.B. nach einer Krebsoperation. Wurde das Implantat jedoch nur aus kosmetischen Gründen vorgenommen, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn das alte Implantat krankheitsbedingt wieder entfernt werden muss, etwa weil es bereits gerissen ist und zu Krebs geführt hat. Im Einzelfall sollten Sie sich hierzu anwaltlich beraten lassen.

Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Man vermutet, dass in etwa 80 Prozent aller Fälle die Implantate nicht aus medizinischen Gründen erfolgen, sondern im Rahmen einer Schönheitsoperation. Hierfür zahlen die Krankenkassen nicht. Rein rechtlich gesehen haftet der Produzent für die Kosten einer Implantatentfernung, wenn das Produkt mangelhaft war. Diese Produzentenhaftung setzt aber voraus, dass der Produzent noch existiert und nicht insolvent ist. In einem namhaften Fall in Frankreich ist der Produzent schon im Jahr 2010 abgewickelt worden.

Prüfen Sie eine mögliche Haftung von Arzt und Krankenhaus

Kein Operateur oder Krankenhaus darf wissentlich mangelhafte Implantate verwenden. Für eine Haftung von Arzt oder Krankenhaus kommt es daher darauf an, ob bei der Implantierung schon bekannt war, dass das konkret verwendete Implantat mangelhaft oder potenziell krebserregend war.

Es kommt nicht darauf an, ob der Operateur persönlich im konkreten Fall von diesem Mangel wusste, sofern ihm der Vorwurf gemacht werden kann, dass er aufgrund der allgemeinen Berichterstattung von diesem Mangel hätte wissen müssen. Auch hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Gehen Sie zum Anwalt

Kein Operateur oder Krankenhaus darf wissentlich mangelhafte Implantate verwenden. Für eine Haftung von Arzt oder Krankenhaus kommt es daher darauf an, ob bei der Implantierung schon bekannt war, dass das konkret verwendete Implantat mangelhaft oder potenziell krebserregend war. Es kommt nicht darauf an, ob der Operateur persönlich im konkreten Fall von diesem Mangel wusste, sofern ihm der Vorwurf gemacht werden kann, dass er aufgrund der allgemeinen Berichterstattung von diesem Mangel hätte wissen müssen. Auch hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

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