Placebos – gute Idee oder ethischer Problemfall?

Placebos sind ein Thema, das im Pflegealltag häufiger vorkommt, aber vielfach auf die leichte Schulter genommen wird. Ein Beispiel: Ein Patient hat seine Tagesdosis an Schmerzmitteln bereits bekommen, verlangt aber mehr. Was nun? Einen Teelöffel Wasser an Stelle der Schmerztropfen geben? So einfach ist es nicht.

Jeder Pflegende, ob Angehöriger oder Pflegefachkraft, steht in diesem Fall vor einem Problem. Es soll dem Patienten gut gehen, man möchte seine Wünsche erfüllen – aber mehr Medikamente kann man ihm nicht geben. Placebos versprechen einen Ausweg aus diesem Dilemma, aber hier ist eine Täuschung am Werk: Denn wenn Placebos Wirkung entfalten können, können sie auch Nebenwirkungen haben, nicht nur medizinische.

Placebos – Nicht ohne ärztliche Anordnung

Einem Pflegebedürftigen darf kein Medikament ohne ärztliche Anordnung verabreicht werden – auch kein Scheinmedikament. Dem Pflegedienst ist eine Abweichung von der ärztlichen Verordnung verboten. Dieses Verbot umfasst Placebos, da die ärztlich verpordnete Gabe von Placebos eine echte Therapiemaßnahme darstellt. Erst nach angemessener ärztlicher Diagnostik kann entschieden werden, ob eine Gabe von Scheinmedikamenten therapeutisch sinnvoll ist.

Eine eigenmächtige Verabreichung von Placebos ohne ärztliche Anordnung stellt eine Täuschungshandlung dar. Ist die Behandlung mit Placebos hingegen ärztlich angeordnet, ist die Täuschung durch den Arzt nur ein untergeordneter Aspekt, da hier die Behandlung mit dem Ziel der Genesung oder Linderung der Beschwerden des Patienten im Vordergrund steht.

Nicht verordnete Placebos – Zwei Gründe, die dagegen spprechen

  1. Bei nicht ärztlich verordneten Placebos, die das Pflegepersonal dem Patienten verabreicht hat, haftet der Pflegedienst für eventuelle gesundheitliche Schäden, die dem Patienten daraus entstehen. Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sind möglich.
  2. Wer auch immer eigenmächtig ein Placebo verabreicht, täuscht den Patienten. Nur wenn der Patient nicht weiß, dass er nur ein Scheinmedikament bekommen hat, kann sich eine Wirkung einstellen. Das macht ein informiertes Einverständnis unmöglich – der Patient wird angelogen, sein Vertrauen in die Pflegekräfte erschüttert.

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