Mit einer Erkältung ins Büro? – Wann bin ich zu krank zum Arbeiten?

Während der Eine bereits bei leichter Heiserkeit zu Hause bleibt, schleppt sich ein Anderer noch mit Schüttelfrost und Fieber zur Arbeit. Lesen Sie in diesem Artikel, wann Sie am besten zu Hause bleiben, wann Sie zum Arzt gehen sollten und welche Vorschriften Sie bei der Krankmeldung beachten müssen. Lesen Sie hier, wann Sie zu krank zum Arbeiten sind.

In diesen Fällen sind Sie zu krank zum Arbeiten und sollten lieber zu Hause bleiben:

  • Erkältungsbeschwerden mit Schüttelfrost, Kopf-, Gliederschmerzen oder Fieber: Diese Beschwerden sind – vor allem wenn sie plötzlich auftreten – ein Hinweis auf eine Grippe. Mit leichten Erkältungsbeschwerden, wie Husten oder Schnupfen, können Sie jedoch arbeiten gehen.
  • Wenn der Husten länger als 1 Woche anhält und bei Husten mit Auswurf, besonders wenn dieser gelblich-grünlich oder sogar blutig ist.
  • Bei starken Schmerzen (z. B. Kopf- oder Rückenschmerzen), die es verhindern, dass sie sich auf die Arbeit konzentrieren können.
  • Auch sind Sie zu krank zum Arbeiten, wenn die Augen stark gerötet oder sogar verklebt sind.
  • Wenn Sie unter einer hochansteckenden Erkrankung leiden. Dies ist meist bei viralen Infekten der Fall.
  • Wenn Sie sich körperlich nicht in der Lage fühlen, Ihr Arbeitspensum zu erfüllen. Sie laufen dann auch Gefahr, die Erkrankung zu verschleppen und anschließend länger krank zu sein.
  • Nicht zu krank zum Arbeiten sind Sie bei Verstauchungen oder Prellungen, wenn Sie auf der Arbeit nicht körperlich stark gefordert werden, sondern eher eine ruhige und sitzende Tätigkeit ausüben.
  • Wenn Sie eine Gefahr für sich oder andere sind. Ein Busfahrer wird schneller krankgeschrieben als jemand, der einen Bürojob ausübt. Bei Menschen, die schwer körperlich arbeiten, besteht zudem die Gefahr, die Erkrankung zu verschleppen.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie arbeiten gehen sollten oder nicht, suchen Sie einen Arzt auf. Das Krankheitsempfinden ist individuell sehr unterschiedlich. Der Arzt wird mit Ihnen gemeinsam besprechen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht.

Die Krankschreibung

Wer zu krank zum Arbeiten ist und der Arbeit fernbleiben möchte, muss dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen. Üblicherweise muss dem Arbeitgeber am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die sofort am ersten Krankheitstag ein Attest sehen möchten. Auch das ist ohne weitere Begründung erlaubt und ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart.

Ansteckungsgefahr

Wenn Sie krank zur Arbeit gehen, besteht die Gefahr, dass Sie Kollegen anstecken. Achten Sie daher darauf, sich häufig und gründlich die Hände zu waschen. So verringern Sie das Übertragungs-Risiko.

Hinweis: Schleppen Sie sich nicht krank zur Arbeit. Wenn eine Erkrankung verschleppt wird, besteht die Gefahr von schwerwiegenden Folge-Erkrankungen.

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