Hörverlust: Wann zahlt die Krankenkasse?

Mit zunehmendem Alter, bei Unfällen oder Verletzungen kann es vorkommen, dass ein Hörverlust beziehungsweise eine Hörminderung entsteht. Ist dieser medizinisch nicht zu revidieren, müssen Sie ein Hörgerät als Hilfe verwenden. Nachstehend folgen die Ausführungen zu Ihrer Information, wann eine Krankenkasse die Kosten übernimmt und wie hoch diese ausfallen.

Kostenübernahme eines Hörgerätes

Tritt ein Hörverlust auf, wenn dieser nicht durch einen Unfall verursacht wurde, zeichnet er sich eher durch ein schleichendes Fortschreiten aus. Es passiert im Laufe des Lebensalters, obwohl sich die Gehörleidenden zeitlebens gesund ernährt und verhalten haben. Den Leidenden fällt es oftmals selbst nicht auf. Meistens bemerken es die Außenstehenden und geben die Anregung, das Gehörvermögen durch einen HNO-Arzt überprüfen zu lassen.

Dieser kann schließlich zum Ergebnis kommen, dass ein Hörgerät getragen werden muss. Nun ist allerdings die Frage, ob die Leidenden sich selbst auf den Weg machen müssten, um sich ein Hörgerät aus eigenen Mitteln zu kaufen.

Die Firma Geers mit Sitz in Dortmund hat sich seit 1951 auf Hörgeräte spezialisiert und bietet diese deutschlandweit in 680 Hörfachgeschäften an. Geers informiert Kunden in seinen Ausführungen sehr umfangreich, wann eine Krankenkasse die Kosten übernimmt. Geers vollzieht sogar die komplette Abwicklung mit der jeweiligen Krankenkasse der Versicherten, sodass diese lediglich das Rezept des HNO-Arztes mitbringen müssen. Die Krankenkassen sind generell verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dabei gibt es allerdings einige einschränkende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die jeweilige Krankenkasse die Kosten übernimmt. Diese sind wie folgt:

  1. Ein zuständiger HNO-Arzt muss einen Sprachhörtest durchführen.
  2. Der Hörverlust der Leidenden liegt in dem Bereich der Hauptfrequenzen von 500 bis 4000 Hertz. Bei einseitiger Schwerhörigkeit ist der Hörverlust mindestens bei 30 dB.
  3. Der HNO-Arzt stellt ein medizinisches Rezept aus, dass ein Hörgerät notwendig ist und welches benutzt werden sollte.

Um sich die oben genannte Dimension der Hörminderung vor Augen zu halten, entsprechen 30dB ungefähr einer Schwere, ein Flüstern der anderen im Raum nicht mehr hören zu können. Eine mittlere Schwerhörigkeit wäre in der Form ausgestaltet, dass beispielsweise ein leise gestelltes Radio nicht mehr zu hören ist. Wenn sie hingegen in Richtung Taubheit ginge, könnte ein Konzert nicht mehr richtig erfasst werden.

Konkrete Schritte, um ein richtiges Hörgerät zu bekommen

Haben Sie also das Rezept für ein Hörgerät in der Hand, kann es zu einem Hörfachgeschäft gehen. Es gibt viele Geräte, die bereits gut funktionieren, sitzen und gleichzeitig kostenlos sind. Hier fallen lediglich die Rezeptgebühren an, die derzeit bei 10 Euro liegen. Die Geschäfte helfen zudem, dass der Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse richtig eingereicht wird, damit alles schnell und reibungslos verläuft. Der Vorteil der persönlichen Beratung in solch einem „physikalischen Geschäft“ ist sehr groß. Denn bei dieser erfahren Sie, wie sie die Geräte richtig verwenden, einsetzen und auch reinigen sollten. Das funktioniert nur individuell. Zudem ist es persönlicher, wenn es zu dem Fall käme, dass die Hörgeräte drücken oder sich sonstige Probleme zeigen. Dann müssen sie nämlich angepasst oder umgetauscht werden. Als letzter wichtiger Grund ist zu sehen, dass es bei Onlinekäufen auch keinen Krankenkassenzuschuss gibt. Diese gesamten Vorteile sind mit solch einer Beratung viel bequemer, als Hörgeräte beispielsweise online zu kaufen.

Bildnachweis: Geers