Nicht jeder Frauenarzt führt nur notwendige Untersuchungen durch

Patientinnen bekommen derzeit von ihrem Frauenarzt unter dem Begriff IGeL Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen aufgeschwatzt, die nicht erforderlich sind und die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Bundesärztekammer hat jetzt einen Flyer entwickelt, der Sie vor der ärztlichen Abzocke schützen soll. Die Stiftung Warentest hat derweil das Informationsverhalten von Frauenärzten unter die Lupe genommen.

Die Gynäkologen sind die „deutschen Meister im IGeLn", stellt die Stiftung Warentest fest. Unter dem Begriff sind ärztliche Zusatzleistungen zu verstehen, deren Kosten Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Kassen übernehmen diese Maßnahmen nicht, weil sie sie für medizinisch nicht notwendig erachten.

Am häufigsten bieten Frauenärzte ihren Patientinnen – oder in diesem Fall besser: Kundinnen – diese  Leistungen an:

  • Ultraschalluntersuchungen
  • Test auf Papilloma-Viren
  • Knochendichtemessungen
  • Hormonspiegeluntersuchung
  • ergänzende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • erweiterte Schwangerenvorsorge

Frauenärzte offiziell getestet
Die Stiftung Warentest schickte nun anonyme Testerinnen aus, um in Erfahrung zu bringen, wie gut die Frauenärzte über Vor- und Nachteile ihrer zusätzlichen kostenpflichtigen Angebote informieren. Ihr Ergebnis: Im Prinzip fühlten sich die Frauen gut behandelt, die Atmosphäre in den Praxen war angenehm. Doch einen fachlich kompetenten Rat gab es von dem zuständigen Frauenarzt nur in jedem dritten Fall.

Häufig waren sich die Ärzte der Nachteile und Risiken der von ihnen vorgeschlagenen Untersuchungen nicht bewusst. Sie unterschätzten ganz offenbar auch, was manche Untersuchungen seelisch bei den Frauen anrichten können – etwa weitere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Denn eine Frau bekommt ja automatisch Angst, wenn ihr der Frauenarzt über die gesetzlich abgesicherten Maßnahmen hinaus noch weitere Untersuchungen auf Krebs anbietet. Sie denkt dann fast zwangsläufig, „der hat doch irgendetwas gefunden".

Nur selten wurden die Testerinnen in einem solchen Fall daraufhingewiesen, dass sie nur ein ganz geringes Erkrankungsrisiko haben. Manche Ärzte schüren sogar den Eindruck, dass Sie – wenn Sie keine Zusatzleistungen annehmen – ein größeres Gesundheitsrisiko tragen. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Was Ihre Kasse Ihnen anbietet, ist völlig ausreichend!

Fragen Sie Ihren Frauenarzt deshalb immer wieder nach, welchen persönlichen Nutzen Sie von einer zusätzlichen Untersuchung haben? Welche Risiken sind damit verbunden? Wie ginge es im Falle eines auffälligen Testergebnisses weiter? Welche Untersuchungen und Risiken kämen dann auf Sie zu? Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich immer den Rat Ihrer Krankenkasse sowie eines zweiten Arztes ein!

5 Fragen, mit denen Sie Ihren Frauenarzt testen sollten
Bevor Sie eine Leistung aus dem IGeL-Angebot in Anspruch nehmen, sollten Sie sehr gründlich prüfen, ob Sie eine derartige Maßnahme überhaupt brauchen, empfiehlt auch die Bundesärztekammer. Ob Ihr Arzt Ihnen einen seriösen Vorschlag macht, können Sie anhand dieser fünf Fragen ergründen:

  1. Bin ich von meinem Frauenarzt ausreichend über die Individuelle Gesundheitsleistung beraten worden? Es reicht zum Beispiel überhaupt nicht aus, wenn Ihnen nur die Praxishelferin etwas empfiehlt oder erzählt.
  2. Bin ich sachlich und gut begründet informiert worden? Der Frauenarzt darf Ihnen keine bessere Werbung unterbreiten. Ärztliche Leistungen sind keine Kaufhausware.
  3. Fühle ich mich wirklich frei in meiner Entscheidung? Sie dürfen sich weder gezwungen noch zeitlich unter Druck fühlen, sondern sollen in aller Ruhe überlegen können.
  4. Habe ich einen schriftlichen Vertrag erhalten? Den brauchen Sie nämlich zur Sicherheit. Darin sollten die genaue Leistung, die zwischen Ihnen und dem Arzt abgesprochen wurde, ebenso aufgezeichnet sein wie die vereinbarten Preise (dabei sollten die Ziffern der Ärztlichen Gebühren-Ordnung vermerkt sein).
  5. Habe ich beim Gespräch in der Arztpraxis diese genannten Hinweise bekommen?

Nur wenn Sie alle Fragen mit einem klaren Ja beantworten können, hat Ihr Frauenarzt Ihnen ein seriöses Angebot unterbreitet. Nach der Behandlung sollten Sie auch noch diese Frage unbedingt mit einem deutlichen Ja beantworten: Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung bekommen? Pauschalpreise oder Erfolgshonorare sind nicht erlaubt, mahnt die Bundesärztekammer. Ärzte, die den 3,5-fachen Steigerungssatz berechnen, müssen das begründen.

Rat und Info
Die Patientenbroschüre „Individuelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten" können Sie im Internet kostenlos herunterladen: www.bundesaerztekammer.de/downloads/IGeL_web_2008_03_19.pdf

Herausgeber ist die Bundesärztekammer:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
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