Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten – Gefahr für Ihre Gesundheit?

Auf Fertigverpackungen von Lebensmitteln muss in den meisten Fällen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufgedruckt sein. Müssen Lebensmittel ab diesem Datum weggeworfen werden? Kann eine Gesundheitsgefährdung bestehen, wenn wir Lebensmittel nach dem Ablauftermin essen? Worauf sollten Sie achten?

Was sagt ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aus?

Wie der Name schon sagt, bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum, dass das Lebensmittel in der ungeöffneten Verpackung bei sachgemäßer Lagerung bis zu diesem Datum mindestens haltbar ist. Die Qualität und der Geschmack des Lebensmittels sind bis zu diesem Zeitpunkt am optimalsten.

Das MHD ist kein Verfallsdatum, das Lebensmittel wird normalerweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht schlecht. Somit dürften auch keine gesundheitlichen Risiken für den Verbraucher entstehen.

Die meisten Lebensmittel können auch nach Ablauf des MHD noch verzehrt werden

Wichtig dabei ist, dass das Lebensmittel nach Vorschrift gelagert worden ist. Auch der Transport spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn das Lebensmittel längere Zeit höheren Temperaturen – zum Beispiel im Auto – ausgesetzt war, kann sich das MHD verkürzen.

Sehen Sie sich das Lebensmittel, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, vor dem Verzehr genau an. Wenn die Verpackung beschädigt oder aufgebläht ist, sollten Sie das Lebensmittel umgehend entsorgen. Falls Sie einen ungewöhnlichen Geruch feststellen, sollten Sie das Lebensmittel nicht mehr verzehren. Sehen oder riechen Sie jedoch nichts Ungewöhnliches, können Sie das Nahrungsmittel auch noch einige Tage nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums essen.

Was ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum werden oftmals verwechselt. Nachfolgend werden die Unterschiede erläutert:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (mindestens haltbar bis) wird vom Hersteller des Lebensmittels festgelegt. Es besagt, dass das Fertiglebensmittel mindestens bis zu einem bestimmten Datum haltbar ist, ohne dass Qualitäts- und Geschmacksmängel auftreten. Es ist zulässig, dass Lebensmittel auch nach dem MHD weiterverkauft werden dürfen wenn der Verkäufer davon ausgehen kann, dass die Ware noch einwandfrei ist. Allerdings wird er die Ware normalerweise im Preis reduzieren.

Achtung! Wenn Sie eine Fertiglebensmittelverpackung öffnen und nur einen Teil der Ware entnehmen, reduziert sich die Mindesthaltbarkeit für den unverbrauchten Rest! Verbrauchen Sie deshalb das restliche Lebensmittel so schnell wie möglich.

Das Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis) besagt, dass das Lebensmittel bis zu diesem Datum verbraucht sein soll. Ein Verkauf nach diesem Datum ist nicht zulässig. Das Verbrauchsdatum wird meist auf Verpackungen von leicht verderblichen Waren, wie zum Beispiel Fleischwaren, aufgedruckt.

Bitte beachten Sie: Waren mit überschrittenem Verbrauchsdatum sollten Sie nicht mehr verzehren. Es ist möglich, dass der Verzehr des Lebensmittels zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann. In diesen empfindlichen Nahrungsmitteln können sich Schimmelpilze und Bakterien ansiedeln, zudem können sich giftige Stoffe bilden.

Was sollten Sie beachten, damit keine Gesundheitsgefährdung von Ihren Lebensmitteln ausgeht?

  • Nach dem Kauf sollten empfindliche Lebensmittel umgehend in den Kühlschrank. Lassen Sie deshalb die Lebensmittel nicht längere Zeit im Auto liegen.
  • Benutzen Sie für den Kauf von Kühlwaren eine entsprechende Kühltasche.
  • Sortieren Sie die Lebensmittel so in Ihre Vorratsschränke oder in den Kühlschrank ein, dass das Nahrungsmittel mit dem längsten MDH unten liegt und das mit dem kürzesten Datum oben auf.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Ihren Kühlschrank regelmäßig.
  • Kaufen Sie nur so viel ein, wie Sie in einer bestimmten Zeit verbrauchen können.
  • Lagern Sie angebrochene Lebensmittel in einer gut verschließbaren Dose.
  • Verbrauchen Sie den geöffneten Verpackungsinhalt so schnell wie möglich. Lagern Sie ihn wenn möglich im Kühlschrank.
  • Prüfen Sie die Lebensmittel vor dem Verzehr ob sie noch einwandfrei sind.
  • Essen Sie keine Lebensmittel, bei denen Sie Schimmelbefall, Farbveränderungen oder einen üblen Geruch feststellen.
  • Ist die Verpackung beschädigt, kann es sein, dass Luft hineingekommen ist. In diesem Fall sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden.

Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass Lebensmittel trotz richtiger Lagerung schon vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum schlecht geworden sind. Verständigen Sie in diesem Fall die Herstellerfirma. Es ist möglich, dass bei der Produktion Mängel aufgetreten sind. Wird der Hersteller vom Verbraucher informiert, kann er die entsprechenden Chargen zurückrufen.

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