Die Gesundheitsreform 2010 – Was ändert sich?

Bereits im Vorfeld hat die Gesundheitsreform 2010 von FDP-Minister Philipp Rösler unter anderem aufgrund der geplanten Beitragserhöhungen für die Versicherten für Unmut gesorgt. Nun hat das Kabinett die Reform des Gesundheitsministers verabschiedet. Doch was ändert sich eigentlich für die Versicherten?

Hintergrund der Gesundheitsreform 2010 sind insbesondere die steigenden Kosten im Gesundheitssystem. Mit der Reform erhofft sich die schwarz-gelbe Regierung eine Ersparnis von rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2011 und vier Milliarden im Jahr 2012. Diese Kostenersparnis wird jedoch zulasten der Versicherten gehen.

Gesundheitsreform 2010: Was kommt auf die Versicherten zu?
Die von der schwarz-gelben Regierung erhoffte Kostenersparnis wird sich bei den Versicherten bereits Anfang 2011 bemerkbar machen. Auf der Lohnabrechnung wird nämlich weniger Nettoeinkommen ausgewiesen werden, da der Krankenkassenbeitrag mit Beginn der Gesundheitsreform 2010 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent steigen wird. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeberanteil weiterhin bei 7,3 Prozent beträgt. Die Krankenkassen können außerdem Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen, die nach oben offen und unabhängig vom Einkommen sind.

Gesundheitsreform 2010: Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Minister Röslers Gesundheitsreform 2010 sieht vor, dass die Krankenkassen Zusatzbeiträge von den Versicherten einfordern dürfen, wenn sie nicht mit den Mitteln auskommen, die ihnen durch den Gesundheitsfonds zur Verfügung stehen. Diese Zusatzbeiträge sind einkommensunabhängig und können in unbeschränkter Höhe verlangt werden. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Geringverdiener werden den Zusatzbeitrag selbst bezahlen müssen. Erst wenn der Zusatzbeitrag durchschnittlich zwei Prozent des Einkommens übersteigt, erfolgt der sogenannte Sozialausgleich. 

Gesundheitsreform 2010: Wechsel in die Private Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform 2010 erleichtert Arbeitnehmern mit einem hohen Einkommen einen leichteren Wechsel in die Private Krankenversicherung. Statt bisher drei Jahre ein Monatseinkommen von mehr als 4050 Euro vorweisen zu müssen, ist die Wartezeit nun auf ein Jahr verkürzt worden. Studenten, Beamte, Selbstständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat versichern. Da sich die Leistungen in der PKV nicht ändern, ist ein Wechsel für Besserverdienende zu empfehlen.