Was würde eine EU-Finanztransaktionssteuer für Ihre Aktienanlage bedeuten?

Zehn EU-Länder, darunter auch Deutschland, wollen ab 2016 eine neue Steuer, die sogenannte Finanztransaktionssteuer, einführen. Bis Ende 2014 sollen die Regelungen konkret ausgearbeitet werden. Doch was bedeutet die neue Steuer und ist sie für Aktienanleger wichtig?

Ziel der
Finanztransaktionssteuer
ist es, einen Großteil vor allem kurzfristiger Spekulationen beim automatisierten Hochgeschwindigkeitshandel (hierbei kaufen und verkaufen Computer im Millisekunden-Bereich Wertpapiere und realisieren so Gewinne) an den Finanzmärkten zu verhindern, bei der schon geringe Kursunterschiede von oft weniger als 0,1 % den Spekulanten Gewinnmöglichkeiten eröffnen.

Mit der neuen Steuer lohnt es sich kaum noch, auf derart geringere Kursunterschiede zu spekulieren. Die neue Abgabe wird pauschal, im Prinzip wie die Mehrwertsteuer auf bestimmte Produkte, z. B. Derivate (welche genau, wird noch festgelegt), Anleihen oder auch Aktien erhoben und soll nach aktuellen Vorstellungen zwischen 0,01 für Derivate und 0,1 % für Aktien und Anleinen vom Handelswert (Kauf- oder Verkaufsvolumen) betragen.

Damit ginge der Gewinn, den mögliche "Zocker" erzielen, vollständig oder zumindest zu großen Teilen verloren. Die sehr kurzfristigen Spekulationen lohnen sich kaum noch und das Finanzsystem würde insgesamt stabilisiert.

Bei Derivaten handelt es sich um Termingeschäfte auf Grundlage von bestimmten Basiswerten, z. B. Aktien oder Rohstoffe. Dabei wird u. a. darauf spekuliert, ob die Kurse sinken oder fallen. Spekuliert man auf steigende Kurse und tritt diese Entwicklung auch ein, erzielt man Gewinne und umgekehrt.

Auswirkungen der EU-Finanztransaktionssteuer

Durch eine mögliche EU-Finanztransaktionssteuer sollen vor allem diejenigen belastet werden, die kurzfristig spekulieren (s.o.). Wer langfristig an den Finanzmärkten aktiv ist und z. B. Aktien für einen Zeitraum von mehreren Jahren erwirbt, wird von der Steuer nur in geringem Umfang belastet.

Nach derzeitigem Stand (Mai 2014) sollen Aktiengeschäfte mit 0,1 % der Ordersumme belastet werden. Bei einem Anlagebetrag von 5.000 Euro fielen hier Steuern in Höhe von 5 Euro an, die die Bank an den Staat abführen müsste und die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit den Käufern weiterbelasten würde. Wird die Aktienposition langfristig gehalten und würde sie z. B. nach 5 Jahren zu einem Wert von 6.000 Euro verkauft, müsste der Käufer 6 Euro Finanztransaktionssteuer abführen.

Bei einem Gewinn von 1.000 Euro (vor Einkommens- bzw. Ertragssteuer) fällt die neue Abgabe also kaum ins Gewicht.

Privatpersonen und Kleinsparer sollen darüber hinaus von der Steuer verschont bleiben. Beispielsweise sollen für Kredite, Hypotheken, Versicherungsverträge oder auch Kreditkartenumsätze keine Steuern erhoben werden.

Experten gehen davon aus, dass die neue Steuer insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro bringt. Wer die Steuern konkret kassieren darf, steht aber noch nicht fest. Sowohl die EU als auch die einzelnen EU-Staaten wollen die Steuern einbehalten. Derzeit wird darüber noch verhandelt, wer die Abgaben erhält bzw. ob und wie sie verteilt werden.