Was mit Ihrer Familienversicherung bei einer Trennung passiert

Eine Scheidung erfordert neben dem Trennungsschmerz auch noch viele organisatorische Aspekte. So ist eine entscheidende Frage vieler Paare in Trennung, was mit der Familien-Krankenversicherung bei einer Scheidung passiert und welche Optionen es gibt. Lesen Sie die Antwort auf diese Frage und mehr in diesem Artikel!

Als Familie gemeinsam krankenversichert zu sein, spart eine Menge Geld. Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, können über einen Versicherten sowohl die Kinder mitversichert werden als auch der Ehepartner.

Kommt es jedoch zu einer Trennung oder Scheidung der Ehepartner fragen sich viele Paare, was nun mit ihrer Familienversicherung passiert. Bleibt sie aufrecht erhalten? Denn die Ehe steht in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Was ist, wenn sie aufgelöst wird?

Wann greift die Familienversicherung?

Die Voraussetzungen, um familienversichert zu sein, sind recht umfangreich. Neben einem Wohnsitz in Deutschland dürfen die mitversicherten Familienmitglieder nicht mehr als 405 Euro beziehungsweise 450 Euro in einem ausgewiesenen Minijob verdienen (Stand: 26.02.2015).

Dies gilt sowohl für einen mitversicherten Partner als auch für mitversicherte Kinder. Kinder können in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden und bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie noch keine Anstellung haben.

Welche Kriterien Kinder für eine Familienversicherung erfüllen müssen

Befinden sich die Kinder in der Ausbildung oder im Studium, kann die Familienversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Dies gilt auch bei einem freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr.

Hat ein Kind Entwicklungshilfe oder Bundesfreiwilligendienst geleistet oder freiwilligen Wehrdienst ausgeübt, kann die Familienversicherung sogar noch bis zum 26. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Geistig oder körperlich behinderte Kinder können dauerhaft mit in die Familienversicherung aufgenommen werden. 

Was passiert bei einer Trennung mit der gemeinsamen Krankenversicherung?

Mitversicherte Ehepartner dürfen nicht mehr als 18 Stunden die Woche selbstständig arbeiten, wenn sie familienversichert sein wollen. Sowohl für sie als auch für mitversicherte Kinder gilt die gleiche Einkommensgrenze auf Minijob-Niveau.

Wenn nun eine Trennung ansteht und der mitversicherte Partner keine neuen Einkünfte hat, darf er in der Trennungszeit mit in der Familienversicherung bleiben. Das heißt wenn keine neue Arbeit in Sicht ist und wenn auch keine sonstigen Zuwendungen vom Staat bezogen werden, gilt die Familienversicherung wie gehabt.

Findet der Geschiedene keine Anstellung, erhält er Hartz IV und damit eine Krankenversicherung

Diese Regelung gilt solange, bis die Scheidung rechtskräftig wird. Dies ist vier Wochen nach einem Urteilsspruch der Fall. Ab diesem Zeitpunkt ist die Familienversicherung für den Partner aufgehoben und er muss sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Dies ist sowohl über eine feste Anstellung möglich als auch über eine Pflichtversicherung.

Stellt der Geschiedene rechtzeitig einen Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Versicherung des Ex-Partners, in der er über ihn versichert war, ist die Krankenkasse verpflichtet ihn aufzunehmen. Die Frist beträgt drei Monate ab Rechtskraft des Scheidungsurteils. Falls keine feste Anstellung gefunden wird, kann der ehemals Familienversicherte Arbeitslosengeld II beantragen. Darin ist eine Krankenversicherung enthalten.

Wann Kinder in der Familienversicherung verbleiben

Gemeinsame Kinder bleiben wie auch bisher über den einen Elternteil versichert, sofern dieser nicht mehr als 54.900 Euro im Jahr 2015 verdient. Andernfalls muss für die Kinder ein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden, den der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlen muss.

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