Was bedeutet ein Delisting für Anleger?

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, spricht man von einem Börsengang oder einer Neuemission. Doch auch der umgekehrte Weg ist denkbar: ein Unternehmen möchte nicht mehr an der Börse notiert sein, es lässt sich also vom Kurszettel streichen bzw. delisten.

Ein Delisting ist also der Rückzug eines Unternehmens von der Börse. Dabei wird die Börsennotiz einer Aktiengesellschaft dauerhaft eingestellt, die Aktien verschwinden endgültig vom Markt.

Gründe für Delisting

Gründe für ein Delisting gibt es einige. Beispielsweise möchten Unternehmen den oft umfassenden Publizitätspflichten nicht mehr nachkommen müssen. Oder die Aktie findet bei Anlegern über Jahre kaum Beachtung, sodass sich der Aufwand für den Börsenbetrieb nicht mehr lohnt. Auch bei einer Übernahme stellt sich häufig die Frage, ob die übernommene Firma ausgelistet werden soll. Ein Delisting ist auch zwangsweise möglich, wenn die Börsenaufsicht zu der Auffassung gelangt, dass ein ordnungsgemäßer Handel der Aktien nicht mehr durchführbar ist. Auch ein Konkurs oder eine Insolvenz haben regelmäßig ein Delisting zur Folge.

Folgen für die Anleger

Das Problem für Anleger bei einem Delisting ist, dass sie u.U. viel Geld verlieren können. Denn für ein (freiwilliges) Delisting muss es seit 2013 lediglich einen Vorstandsbeschluss geben. Eine "angemessene" Abfindung bzw. Ausgleichszahlung als "finanziellen Rettungsanker" wie es vorher der Fall war, müssen Unternehmen nicht mehr leisten.

Das Problem für Kleinaktionäre bei einem Delisting ist, dass sie zwar weiterhin Anteile am Unternehmen besitzen, sie können sie in der Regel aber nicht mehr frei verkaufen. Sie müssen, wenn sie überhaupt noch Geld sehen wollen, an einen Großaktionär bzw. –besitzer veräußern oder versuchen, ihre Anteile über außerbörsliche Internet-Plattformen zu verkaufen. Aber auch hier sind die Preise nicht höher als bei einem Verkauf an einen Mehrheitseigner.

Eine Folge der neuen Regelung ist, dass alleine die Ankündigung eines Delistings für Kurseinbrüche von 30 und mehr Prozent sorgt, wie es in den letzten Jahren häufiger der Fall war. Anleger, die die Information über ein Delisting frühzeitig erhalten haben, können so oft noch mit "vertretbaren" Verlusten verkaufen. Alle anderen Anleger haben das Nachsehen. Denn meist schicken die Banken keine Informationen oder Warnmeldungen.

Wer ist von Delisting betroffen?

Von Delisting sind vor allem kleinere Betriebe mit einem oder nur wenigen Großaktionären betroffen. Großunternehmen und Konzerne, die sich im Streubesitz befinden, sind vom Delisting kaum betroffen. Gerade für Kleinanleger ist das Risiko eines Delistings bei kleineren Firmen ein weiterer Grund, nicht auf mögliche Kurssprünge "interessanter Unternehmen" zu spekulieren, sondern auf zuverlässige Wachstumswerte zu setzen, deren Kursentwicklung oft zwar nicht so große Sprünge aufweist, dafür aber eine deutlich höhere Kontinuität.