Geldwäschegesetz: Gold-Anleger bleiben länger anonym

Das Geldwäschegesetz ist zu Jahresbeginn 2012 deutlich verschärft worden. Das betrifft vor allem Bareinzahlungen, nicht jedoch den Kauf und Verkauf von Edelmetallen. Der Käufer etwa von Gold bleibt bezogen auf den Gegenwert in Euro viel länger anonym als der Bar-Einzahler.

Das neue Jahr hat eindeutige Vorteile für Goldanleger mit sich gebracht: Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Verschärfungen beim so genannten Geldwäschegesetz gelten zwar für Bareinzahlungen, nicht jedoch für den Kauf und Verkauf von Edelmetallen.

Das neue Geldwäschegesetz bedeutet konkret: Banken dürfen anonyme Bareinzahlungen nur noch bis zu einer Grenze von 1.000 Euro annehmen, für die Anhänger von Gold- und Silbermünzen bzw. -barren jedoch bleibt es bei der bisher schon geltenden Regelung. Sie dürfen auch weiterhin die Stücke bis zu einer Grenze von 15.000 Euro anonym kaufen oder verkaufen.

Bei Geldwäsche wird zwischen Transfer und Transaktion unterschieden

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Definition von Geldwäsche zwischen dem so genannten "Geldtransfer" und der "Geldtransaktion". Der Transfer darf ausschließlich von Zahlungsdienstleistern, in der Hauptsache von Kreditinstituten erbracht werden. Nicht jedoch von Edelmetallhändlern und anderen Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln.

Geschäfte der Edelmetallbranche laufen daher unter dem Begriff "Transaktion" und sind deshalb nicht von der Herabsetzung des gesetzlichen Limits nach dem Geldwäschegesetz betroffen.

Das hat unter anderem rein praktische Gründe: Schon für den Kauf einer Ein-Unzen-Münze des begehrten südafrikanischen Krügerrands in Gold müssen Anleger aktuell knapp 1.450 Euro bezahlen. Damit hätte sich jeder Käufer eines etwas größeren Geburtstagsgeschenks aus Gold ausweisen müssen. Vor allem kleinere Edelmetallhändler hatten angesichts der Reform des Geldwäschegesetzes vor einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand gewarnt.

Goldhändler protestierten gegen Geldwäschegesetz-Reform

Beim Absatz von Münzen und Barren an Kunden auf der Suche nach einer zukunftssicheren Geldanlagen ist damit ein drohendes Hindernis aus dem Weg geräumt, das die Anlage in Gold und Silber für viele Sparer unattraktiver gemacht hätte. Doch auch bei dieser Kapitalanlage gilt weiter die goldene Regel: Je breiter die Streuung, desto geringer das Risiko und umso höher die Gewinnchancen.

Keinesfalls sollten Anleger ihr gesamtes Kapital auf ein einziges Edelmetall setzen oder in nur eine Barren- oder Münzgröße investieren. Denn nicht zuletzt die Stückelung spielt hier eine große Rolle. Wer sein Kapital zum Beispiel in einen einzigen 1-Kilo-Goldbarren anlegt, der muss diesen auch als Ganzes wieder verkaufen und hat keine Möglichkeit, sich gegebenenfalls nur von einem Teil zu trennen.

Auch Gold- und Silberbarren sowie -münzen bergen Risiken und sind Kursschwankungen unterworfen. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll,  sich schon beim Kauf auf mögliche Kursrückgänge einzustellen und sich selbst eine Grenze zu setzen, wann man kaufen oder verkaufen will. Das oberste Ziel einer Kapitalanlage in physischen Edelmetallen ist der Werterhalt, nicht die Renditeoptimierung.