Genussscheine: Hohe Verzinsung, aber auch Totalverlust möglich

Genussscheine stehen derzeit unter kritischer Beobachtung. Hintergrund ist u. a. die drohende Insolvenz von Prokon, die Anteilseignern Genussscheine mit hohen Renditen versprochen haben. Nach aktuellem Stand ist die Chance für Genussschein-Inhaber dieser Firma, ihr eingesetztes Kapital wiederzusehen, gering. Doch was sind Genussscheine überhaupt und lohnt sich ein Kauf für Privatanleger?

Genussscheine – oder einfach Genüsse – sind eine Mischung aus Aktie und Anleihe mit oft relativ hohen Zinsen. Sie liegen aktuell bei 5 – 8 Prozent. Vergleichbare Renditen gibt es im Moment – zumindest bei risikoarmen Anleihen – nicht. Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren werfen aktuell etwa 2,8 % Zinsen ab. Und auch bei Aktien guter Unternehmen liegt die Dividendenrendite nur in wenigen Fällen bei über 3 %. Genug Gründe also, sich mit Genussscheinen zu befassen.

Genussscheine sind eine Mischung aus Aktie und Anleihe

Ein Genussschein ist im Prinzip eine Mischung aus Aktien. Der Anleger stellt dem ausgebenden Unternehmen, dem Emittenten, wie bei einer Anleihe einen bestimmten Betrag zur Verfügung und erhält dafür im besten Fall die versprochenen Zinsen und beim Verkauf des Genussscheines sein eingesetztes Kapital zurück. Wer sich Genussscheine kauft, hat die Chance – keine Garantie – auf eine Rendite, die über dem Marktdurchschnitt liegt.

Eine solche Rendite bedeutet in der Regel, dass man hohe Risiken eingeht. Mit der Investition in einen Genussschein nimmt ein Anleger, wie ein Aktionär, voll an möglichen Verlusten des Unternehmens teil. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass man das gesamte investierte Geld verliert – etwa im Insolvenzfall. Aber auch, wenn es nicht zum Totalverlust kommt, drohen Einbußen.

Erzielt das Unternehmen geringere Gewinne als geplant, können die Zinsen sinken, oder die Zahlung der Zinsen ist an einen Mindestgewinn geknüpft. Wird dieser nicht erreicht, fällt die Zinszahlung komplett aus. Gleichzeitig sinken in der Regel die Kurse für die Genussscheine an der Börse, was dazu führt, dass man beim Verkauf nur einen Teil des eingesetzten Kapitals zurück erhält.

Im Gegensatz zu Aktionären hat ein Genussschein-Inhaber keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik, muss also tatenlos zusehen und hoffen, dass die Geschäftsführung künftig wieder erfolgreicher sein wird. Im Insolvenzfall sind Genussschein-Inhaber doppelt benachteiligt, denn Genussscheine gehören zum sogenannten nachrangigen Kapitel. In der Praxis bedeutet das, dass zunächst die Forderungen aller anderen Kapitalgeber, etwa Banken, erfüllt werden, sodass die Chance, überhaupt noch etwas vom eingesetzten Geld zurückzuerhalten, gegen Null geht.

Nur als Beimischung geeignet

Wer die Risiken kennt und dennoch in Genussscheine investieren möchte, um hohe Renditen zu erzielen, sollte zwei Punkte beachten. Zum einen sollten nicht mehr als 5 – 10 % des insgesamt zur Verfügung stehenden Kapitals in Genussscheinen angelegt werden. Und wenn möglich sollte man sein Geld auf mehrere Scheine setzen.

Zum anderen sollte man nur Genüsse von großen und wirtschaftlich gesunden Betrieben erwerben, die an der Börse notiert sind. Hier gelten wenigstens relativ strenge Transparenzpflichten. Eine Investition in Genüsse von nicht börsennotierten Betrieben sollte unbedingt unterlassen werden. Alternativ können Anteile von Fonds gekauft werden, die nur oder überwiegend in Genussscheine investieren.

Oder man kauft sich direkt Aktien von qualitativ hochwertigen Unternehmen und kassiert zwar etwas niedrigere Dividenden, hat aber gleichzeitig die Möglichkeit, an Kurssteigerungen zu partizipieren. Wer mehr über Genussscheine wissen möchte, kann sich z. B. über die Börse Stuttgart informieren. Hier werden relativ viele Genüsse gehandelt.