Investments mit Senioren: So wehren Sie sich gegen Banken-Abzocke

Wissen Sie, was ein "A&D-Kunde" ist? Das ist der Begriff für betagte Kunden bei den Banken, die sich in Investments nicht auskennen und daher als "A&D", also als "alt und doof", bankintern bezeichnet werden. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen Banken-Abzocke zur Wehr setzen.

Der Fall der alten Frau

Eine 92-jährige rechtschaffene Frau hatte im Laufe ihres Lebens mit ihrem billig und gerecht denkenden Ehemann immerhin 500.000 Euro zusammengespart – ein Leckerbissen für ihre Bank, versteht sich. Ihr Leben lang hatte sie ihr Geld immer bei der gleichen Bank angelegt.

Nach ihrem Tode wollte Sie, dass ihr Vermögen von der Bank in eine Stiftung überführt wird, welche karitative Zwecke verfolgen sollte. Eine Bankberaterin kam ins Haus der alten Dame und brachte sie dazu, einen Teilbetrag in Schiffsfonds zu investieren – mit 20-jähriger Laufzeit. Erst später merkte die Frau, dass sie vermutlich zu Lebzeiten von dem Geld nichts mehr sehen würde. 

Lesen Sie die Vertragsunterlagen sorgfältig durch

Zunächst einmal müssen Sie sich vor Abschluss eines solchen Investments genug Zeit nehmen, um die Vertragsunterlagen durchzulesen. Wenn Sie Einzelheiten in den Unterlagen nicht verstehen, müssen Sie bei der Bank nachhaken. Machen Sie den gegelten Bankberatern klar, dass Sie nicht "A&D" sind, also nicht "alt und doof".

Sollte der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (also per Post, Telefon, Internet) oder als Haustürgeschäft abgeschlossen worden sein, steht Ihnen zudem ein befristetes Widerrufsrecht zu, sodass Sie gegebenenfalls aus solch unsinnigen Geldanlagen wie im Fall der alten Dame wieder rauskommen. 

Hegen Sie kein falsches Vertrauen

Was Sie bei einer Geldanlage
nie und auf gar keinen Fall haben dürfen, ist Vertrauen in ihre Bank
und ihren Bankberater. Der Bankberater mag noch so seriös wirken und
einen noch so schicken und teuren Anzug tragen, das ändert nichts daran,
dass die Bank in erster Linie ihr eigenes Interesse verfolgt – die Bank
will an Ihnen verdienen. Wappnen Sie sich also mit einer gesunden
Skepsis und machen Sie im Beratungsgespräch deutlich, was genau Sie von
einer Geldanlage erwarten. Lassen Sie sich zudem eine Kopie des
Beratungsprotokolls aushändigen und lesen Sie es sorgfältig durch.

So gehen Sie vor, wenn die Bank mauert

Im hier geschilderten
Fall der alten Dame war die Wiederrufsfrist längst abgelaufen und sie
hatte auch die Unterlagen nicht sorgfältig durchgelesen. Das muss aber
nicht bedeuten, dass Sie aus einem solchen Vertrag nicht mehr
herauskommen.

Der Vertragsabschluss kann nämlich sittenwidrig sein, wenn
die Bank in unsittlicher Weise ihre fachkundige Überlegenheit sowie die
altersbedingte Unterlegenheit des Kunden ausgenutzt hat. Einem fast
100-jährigen Kunden eine Geldanlage mit 20-jähriger Laufzeit
aufzuschwatzen, dürfte klar sittenwidrig sein – der Vertrag ist
rückgängig zu machen. 

Schalten Sie den Bankenombudsmann ein

Inzwischen gibt es auch
in Deutschland das Ombudsmannverfahren. Der Ombudsmann kann auf Antrag
zwischen der Bank und dem "A&D"-Kunden vermitteln und eine Lösung
vorschlagen. Im Fall der genannten alten Frau hatte der Ombudsmann dann
auch empfohlen, die Geldanlage rückgängig zu machen. Doch die Bank ließ
sich auf diesen Vorschlag nicht ein und bestand auf ihre formale
Rechtsstellung. In einem solchen Fall hilft dann nur noch der Gang zum
Anwalt.

Klagen Sie auf Rückabwicklung der Geldanlage

Wenn die Bank
wirklich überhaupt kein Einsehen hat, dann können Sie nur noch mithilfe
eines Anwalts und der Gerichte wieder an Ihr Geld herankommen. Dabei
dürfte ein "A&D"-Kunde durchaus gute Karten haben: Die Bank ist von
Rechts wegen verpflichtet, den Kunden anlegergerecht zu beraten. Das
bedeutet, sie muss dem Kunden eine Geldanlage andienen, die dessen
individuellen Bedürfnissen entspricht.

Das nennt man bankenintern "know
your costumer – know your product". Einem sehr betagten Kunden darf
daher keine Anlage mit einer überlangen Laufzeit aufgeschwatzt werden.
Für die genannte alte Dame stehen daher die Chancen gut, dass sie bald
wieder an ihr ansehnliches Vermögen kommt – inzwischen hat sie zudem die
Bank gewechselt.

Stand: 14.02.2012