Finanzagenten: Vorsicht – teurer Nebenjob

Finanzagenten lassen sich Geld auf das eigene Konto überweisen und leiten es dann per Bargeldversand an ausländische Empfänger weiter. Doch diese Tätigkeit ist illegal, denn das überwiesene Geld stammt nicht selten von ahnungslosen Opfern, deren Konto geplündert wurde.

Finanzagenten werden im Internet oder per E-Mail angeworben. Die Tätigkeit ist schnell beschrieben. Sie sollen sich Geld auf das eigene Konto senden lassen und dieses dann – nach Abzug einer Provision – per Bargeldversand an Empfänger im Ausland schicken.

Zunächst schein es sich bei der versprochenen Provision um leicht verdientes Geld zu handeln. Fallen Sie nicht auf solche Versprechen herein, denn eine Tätigkeit als Finanzagent kann teuer werden. Häufig handeln Finanzagenten illegal.

Die Opfer von Finanzagenten
Das Geld, das die Finanzagenten auf das eigene Konto überwiesen bekommen, stammt häufig von Opfern, deren Konto von Kriminellen geplündert wurde. Wer dabei hilft, dieses gestohlene Geld "ins Ausland zu verschieben" macht sich mitschuldig.

Anwerben von Finanzagenten
Die Methoden, mit denen Kriminelle ahnungslose Bürger als "Finanzagenten" anwerben, werden immer dreister. So geht zum Beispiel eine Gutschrift auf ein ausspioniertes deutsches Konto ein.

Kurze Zeit später meldet sich ein Geschäftsmann bei dem Kontoinhaber und bittet darum, den – angeblich – versehentlich überwiesenen Betrag zurück zu überweisen, allerdings nicht auf das Absenderkonto, sondern auf ein anderes Konto im Ausland. Für seine Bemühungen darf der "Finanzagent" einen kleinen Teil des Geldes behalten.

Faltblatt zu Finanzagenten
Um sich vor solchen kriminellen Machenschaften zu schützen, hat der Bankenverband eine Informationsbroschüre mit dem Titel "Tätigkeit als Finanzagent? Lukrative Jobangebote – mit Vorsicht zu genießen!" zusammengestellt. Danach sollten Bankkunden insbesondere Folgendes beachten:

  • Sie sollten alle Angebote, bei denen Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen genutzt werden soll, kritisch prüfen.
  • Erhalten Sie eine unerwartete Gutschrift auf Ihr eigenes Konto, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Kreditinstitut aufnehmen.
  • Rückbuchungen sollten Sie nur auf das jeweilige Ursprungskonto der Buchung vornehmen.
  • Wurden Sie selbst geschädigt, erstatten Sie Strafanzeige.

Das Faltblatt über Finanzagenten steht im Internet zum Download zur Verfügung.