Beratungsprotokolle der Banken: Kunden genervt

Unverständlich und bürokratisch: So beurteilen Bankkunden noch immer überwiegend das Beratungsprotokoll der Banken, wie eine aktuelle Umfrage des Verbraucher-Portals experto.de unter seinen Usern gezeigt hat. Über 500 Verbraucher nahmen an der Online-Befragung teil.

Das Beratungsprotokoll der Banken ist in Deutschland seit 2010 im Einsatz. Die aktuelle experto-Umfrage zeigt, dass es weiterhin viel Nachholbedarf hinsichtlich Transparenz gibt. 

In einer älteren Umfrage aus dem Juni 2010, die TNS Emnid unter deutschen Privatanlegern durchgeführt hatte, war noch Anfangseuphorie zu spüren. Von mehr als einem Viertel der deutschen Privatanleger, die sich damals von ihrer Bank beraten ließen, fanden rund zwei Drittel das Beratungsprotokoll hilfreich, um getroffene Anlage-Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. 62 Prozent gaben allerdings damals schon an, das Protokoll sei zu bürokratisch.

Protokoll immer noch schwer verständlich
Laut experto.de halten nun immer noch 56 Prozent das Protokoll für schwer verständlich und bürokratisch, weniger als 20 Prozent finden es hilfreich und ein Viertel der Befragten ist es angeblich noch nicht mal vorgelegt worden. "Die Banken haben offenbar wenig bis nichts getan, um die Akzeptanz und den Nutzen des Beratungsprotokolls zu verbessern", sagt Gerd Bielenberg, Chef des Verbraucherportals.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht das ähnlich und bestätigt ihre Anfangskritik aus 2010. "Wir sehen großen Handlungsbedarf – vor allem müssten die Beratungsprotokolle vereinheitlicht werden", so Finanzexpertin Annabel Ölmann. "Mal ist es eine Seite lang, mal drei; die einen setzen auf Kreuzchen, die anderen auf Fließtext – damit ist der Verbraucher überfordert."

Protokolle auf keinen Fall unterschreiben
Bereits 2010 hatte die Verbraucherzentrale berichtet, dass viele Banken die Beratungsprotokolle nutzen, um sich vor späteren Klagen abzusichern. Mit der Initiative "Finanzwächter" will man sich nun verstärkt des Themas annehmen. Experto.de rät Verbrauchern, die Protokolle sehr sorgfältig zu prüfen und sie auf keinen Fall zu unterschreiben. Bielenberg: "Lediglich der Bankberater ist zur Unterschrift verpflichtet." Die Unterschrift des Kunden könnte im Streitfall als Bestätigung gewertet werden, dass die Angaben der Bank richtig waren.