Bausparvertrag – auch wenn Sie nicht bauen wollen?

Grundsätzlich gilt: Ein Bausparvertrag schlägt das Sparen bei der Bank. Wenn Sie bauen oder kaufen wollen oder eine Modernisierung planen - ein Bausparvertrag im Finanzierungspaket rechnet sich. Entscheidend ist vor allem aber auch, wie sich die Hypothekenzinsen in den nächsten Jahren entwickeln. In der Regel starten Sie bei Bausparverträgen dank der günstigen Konditionen und der staatlichen Zuschüsse wie Wohnungsbauprämien mit einer höheren Eigenkapitalsumme bei der Kreditvergabe, als wenn Sie einen Banksparvertrag abschließen.
Was ist aber nun, wenn Sie nicht mehr vorhaben zu bauen? Was tun mit dem alten Bausparvertrag, der bald zuteilungsreif wird? Oder lohnt sich für Sie eventuell sogar noch der Abschluss eines neuen Vertrages, falls Ihre Kinder einmal bauen wollen?

Tatsache ist: Mit einem Bausparvertrag können sie flexibel, risikolos und mit staatlicher Förderung sparen. Sie können die Sparrate frei wählen, jederzeit ändern und den Bausparvertrag auch zeitweise ruhen lassen.

Wohnungsbauprämie an Einkommensgrenzen gebunden
Seit dem 01. Januar 2004 erhalten Sie als Bausparer im Sparjahr eine Wohnungsbauprämie von 8,8% auf den förderungsfähigen Betrag von 512 €/1.024 €, also maximal 45 € für Alleinstehende bzw. 90 € für Verheiratete. Diese Neuregelung wurde erstmals im 2004 für alle, also auch für vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossene Bausparverträge angewendet, für die bisher eine Wohnungsbauprämie von 10% gezahlt wurde.
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, soweit diese an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge im Sparjahr mindestens 50 € betragen. 
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Einkommensgrenzen im Sparjahr nicht überschreiten (ab 1996: ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 €/51.200 €) und für die Aufwendungen kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Zusätzlicher Vorteil: Wenn Sie eine Wohnungsbauprämie erhalten, werden die Zinsen nicht auf Ihren Freibetrag angerechnet.
Übertragung des Bausparvertrags auf Angehörige jederzeit möglich
Sie können Ihren Bausparvertrag (sowohl das Guthaben als auch den Darlehensanspruch) jederzeit auf Ihre Kinder oder Enkel übertragen, ohne dass Sie die staatlichen Vergünstigungen verlieren. Jedoch müssen dann die Mittel aus dem Bausparvertrag zwingend für den Wohnungsbau verwendet werden. Ihr Sohn oder Ihre Tochter haben aber auch Anspruch auf den festen Darlehenszins. Das gilt für die gesamte Laufzeit.
Wenn Sie sich den Bausparvertrag auszahlen lassen, dann bekommen Sie die eingezahlten Beiträge inklusive aller Darlehen – egal ob Sie bauen wollen oder nicht – zurück. Kann Ihr Kind oder Enkel ab dem Alter von 16 Jahren die staatlichen Zuschüsse nutzen, dann lohnt sich also selbst ein kleiner Bausparvertrag.