6 Punkte, die Sie bei einer Kontovollmacht beachten sollten

Die Kontovollmacht gewährt einer Vertrauensperson Zugang zu Ihren Bankangelegenheiten. Die Person, der Sie Ihr Vertrauen schenken, kann über ein entsprechendes Guthaben verfügen, einen Dispositionskredit ganz ausschöpfen, als auch mit Wertpapieren handeln. Lesen Sie hier mehr dazu.

Außerdem kann der Kontobevollmächtigte Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse entgegennehmen. Allerdings berechtigt die Vollmacht nicht zur Eröffnung von weiteren Konten, eine Änderung von Kreditverträgen oder auch eine Beantragung von Kreditkarten.

Lesen Sie die folgenden 6 Punkte, die Sie bei einer Kontovollmacht beachten sollten:

1. Die Vollmacht jederzeit widerrufen

Die Bank, bei der das Konto besteht, wird den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses identifizieren. Wer Nutzer eines Online-Kontos ist, kann die Vollmacht bei der Online-Bank erteilen, muss dann aber seine Legitimation anhand der Kopie eines Personalausweises übersenden. Normalerweise stellen die Banken Vordrucke für eine Vollmacht bereit.

Empfehlenswert ist es, sich mit dem Kundenservice der Bank darauf zu einigen, ein Standardformular auszufüllen. Allerdings sieht diese Art von Formularen keine Einschränkungen auf gewisse Konten vor. Wer die Rechte des Bevollmächtigten begrenzen möchte, der kann eine Vollmacht mit eigenen Worten aufstellen oder die Beschränkung in einer extra Zusatzvereinbarung mit der Bank vereinbaren.

Das sollte auch getan werden, wenn Sie beispielsweise für das Girokonto eine Kontovollmacht ausstellen möchten, aber keinen Zugriff auf das Wertpapierdepot gewähren.

2. Verschiedene Vollmachten

In einer Vollmacht können Sie nicht nur unterschiedliche Rechte für den Bevollmächtigten erstellen, sondern auch festlegen, für welche Zeiträume oder bei welchen Ereignissen die Vollmacht Gültigkeit haben soll.

3. Unbeschränkte Zeiten – Die Vollmacht über den Tod hinaus

Die Standard-Kontovollmacht von der Bank ist eine zeitlich unbeschränkte Vollmacht. Sie hat über den Tod des Kontoinhabers hinaus Gültigkeit. Meistens ist das der Wunsch von Familienangehörigen. Damit werden praktische Probleme mit der Bank nach dem Tod des Kontoinhabers vermieden. Denn die Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Kontoinhabers.

Wenn der Kontoinhaber stirbt und es liegt keine Kontovollmacht vor, so wird keine Überweisung oder Bargeld ausgezahlt und zwar solange nicht, bis ein Erbschein vorliegt. Ebenso werden zweifelsfrei eine Erbschaft nachweisende Dokumente vorzulegen sein. Deshalb wäre es anzuraten, ob nicht zumindest eine Person Ihres Vertrauens eine Kontovollmacht zugeführt wird. Man kann sie schließlich jederzeit widerrufen. Tritt der Tod ein, so erlischt diese Vollmacht ohnehin.

4. Der Fall der Fürsorgebedürftigkeit

Eine bedingte Vollmacht können Sie übergeben, wenn der Fall auftritt, dass Sie fürsorgebedürftig werden sollten. Das kann aus Altersgründen sein, einem Unfall oder wegen einer Krankheit. Diese Bankvollmacht kann ebenfalls von Nutzen sein, da so ein Fall plötzlich eintreten und dann keine Vollmacht mehr erteilt werden kann.

Beim Nachweis der Fürsorgebedürftigkeit hat jede Bank jedoch andere Vorstellungen. So muss bei einigen ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Allerdings ist die Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit von der üblichen Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Bankvollmacht wird ausschließlich für Bankgeschäfte anerkannt.

5. Vollmacht für den Todesfall

Die Kontovollmacht kann auch so ausgestellt werden, dass erst mit dem Tod des Kontoinhabers diese in Kraft tritt. Sinn und Zweck der Vollmacht ist die Aufteilung und Verwaltung der Hinterlassenschaft des Kontoinhabers.

6. Das Gemeinschaftskonto

Ehegatten einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind keine gesetzlichen Vertreter des anderen und müssen sich gegenseitig bevollmächtigen, damit sie Bankgeschäfte füreinander tätigen können. Eine Alternative kann das Gemeinschaftskonto sein. Es wird auf beider Namen geführt. Auch kann jeder einzeln darüber verfügen. Man sollte aber dabei beachten, dass über das komplette Guthaben verfügt werden kann, sollte einer der beiden Partner Schulden haben. Der positive Aspekt dabei aber ist, dass bei Gemeinschaftskonten die gesetzliche Einlagensicherung auf 200.000 Euro verdoppelt wird.