Wertpapiere: Behalten Sie die Ausfallrisiken im Auge

Ein Renner am Kapitalmarkt sind Inhaberschuldverschreibungen aller Art. Dazu zählen Index- oder Aktienzertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen. Viele Anleger sind der Ansicht, damit abgesicherte Papiere zu erwerben. Indes: Der Einlagensicherungs- oder Entschädigungsfonds schützt sie hier nicht.
Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, sind Sie als Anleger ungesichert. Sie werden nicht besser behandelt als alle anderen Gläubiger der Bank. Sicherlich wird das Ausfallrisiko in den meisten Fällen theoretisch bleiben. Bei längerfristigen Dispositionen sollten Sie es dennoch im Auge behalten.

So ist das Ausfallrisiko bei deutschen Großbanken minimal, bei kleineren Geldhäusern sehr gering. Deutlich riskanter wird es bei Papieren ausländischer Banken, deren Entwicklung Sie nicht verfolgen können. Die von diesen Banken meist angebotenen finanziellen Vorteile sind Ihre Risikoprämie.

Achtung aber auch, wenn Sie "traditionell" in Aktien, Immobilien oder sonstige Fonds investieren. Bevor Sie eine neue Kapitalanlage zeichnen, sollten Sie den Emissions- oder Verkaufsprospekt verlangen. Lassen Sie sich bei Ihrer anschließenden Vorwegüberprüfung nie vom Anbieter unter Zeitdruck setzen. Schon gar nicht, wenn eine Kapitalanlage als besonders rentabel herausgestellt wird.

Ist der offizielle erste Prospekt nicht mehr vorrätig, sollten Sie zumindest Kopien verlangen. Denn: Bei Zweitauflagen ist nicht auszuschließen, dass fehlende Risikohinweise nachträglich eingefügt wurden. Etwa weil neue Gerichtsurteile vorliegen, die die Haftung des Anbieters gegenüber Anlegern erweitern. Stützen Sie eine Klage auf abgeänderte Prospekte, kann das für Schadenersatzforderungen nachteilig sein. Zudem müssen Sie bei Klagen alle Prospektabweichungen belegen können. Deshalb:

Bewahren Sie alle Prospekte und Verkaufsunterlagen zu Kapitalanlagen im eigenen Interesse auf. Und zwar mindestens für vier Jahre. Auch wenn eine Prospekthaftung schon nach drei Jahren verjährt. Denn: Werden kurz vor Ablauf dieser Frist Prospektfehler festgestellt, verlängert sich die Verjährungsfrist: Ab Kenntnis eines Fehlers in einem Prospekt kommen nochmals sechs Monate hinzu.