Optionen: Stellen Sie Optionen „im Geld“ immer vor dem Verfallstag glatt

Durch den Kauf einer Option haben Sie das Recht, den Basiswert zum Basispreis der Option zu beziehen (Call) oder zu verkaufen (Put). In der Fachsprache bezeichnet dies die „Ausübung einer Option“. Sie haben das Recht, aber nicht die Verpflichtung, dies zu tun.
Notiert ein Basiswert (Aktie) bei einem Call über dem Basispreis der Option, liegt die Option „im Geld“. Ein einfaches Beispiel: Sie haben einen Call mit dem Basispreis 50 Euro auf die Aktie BSP. Die BSP – Aktie notiert bei 60 Euro. Sie haben also das Recht, diese Aktie für 50 Euro zu kaufen, obwohl diese 60 Euro wert ist.
 
Notiert ein Basiswert (beispielsweise eine Aktie) bei einem Put unter dem Basispreis der Option, liegt die Option „im Geld“. Auch hier ein einfaches Beispiel: Sie haben einen Put mit dem Basispreis 50 Euro auf die Aktie BSP. Die BSP-Aktie notiert bei 40 Euro. Sie haben also das Recht, diese Aktie für 50 Euro zu verkaufen, obwohl sie nur 40 Euro wert ist.
 
Typischerweise stellen Sie die Optionen „im Geld“ (lange) vor dem Verfallstag glatt und realisieren den Gewinn. Wenn Sie diese Option aber weder glattstellen noch ausüben, verfällt dieses Recht am Verfallstag. Und, rein rechtlich, verfällt Ihre Option „im Geld“ wertlos. Ein automatischer Barausgleich findet nicht statt. (Ausnahme: Optionen auf einen Index).
 
Broker mit gutem Service achten, soweit möglich, am Verfallstag auf die Optionen ihrer Kunden. Wenn sie Optionen auf Aktien „im Geld“ in den Depots ihrer Kunden sehen, die nur noch wenige Stunden vor Ihrem Verfall sind, versuchen sie, den Kunden zu kontaktieren, oder stellen diese Optionen auch mit Gewinn glatt.
Bei Optionen auf Aktien, die Sie aufgrund eigener Recherchen und Analysen handeln, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie Ihre Optionen „im Geld“ vor dem Verfallstag glattstellen oder diese ausüben.