Dabei hilft den Banken, dass die Verjährung für solche Ansprüche radikal auf drei Jahre verkürzt wurde. Ist diese Zeit verstrichen, haben Geschädigte, die dennoch Klage einreichen, den Prozess bereits verloren. Mit allen Tricks versuchen Banken deshalb, sich mittels Verjährungsfrist in Sicherheit zu bringen.
Schon häufiger habe ich deshalb geraten, sich bei Schadenersatzforderungen nicht vertrösten zu lassen. Jetzt zeigt sich, dass Banken selbst bei offensichtlicher Falschberatung Ansprüche nicht anerkennen. Ohne Unterstützung durch einen versierten Anwalt werden Sie garantiert nichts erreichen. Zudem:
Nur ein Anwalt kann überprüfen, ob Verjährung eingetreten ist. Der Gesetzeswortlaut ist kompliziert. Die Rede ist vom "Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist". Kein Laie kann das selbst beurteilen. Vor allem nicht bei Kapitalanlagen, wo Schäden bisweilen erst nach Jahren erkennbar sind. Andererseits: Bei jedem neuen Gespräch kann durch falsche Beratung ein neuer Schadenersatzanspruch entstanden sein. Damit beginnt für diesen Teil die Verjährung erst später zu laufen. Mein Rat für Geschädigte:
Lassen Sie, bevor Sie klagen, die Verjährung überprüfen. Voraussetzung für Schadenersatzforderungen: Sie müssen die Verluste durch den Verkauf der Papiere tatsächlich realisiert haben.
Selbst wenn Verjährung eingetreten ist, sollten Sie die Bank fragen, wie mit dem Depot zu verfahren ist. Rät Ihnen die Bank weiter durchzuhalten und nicht zu verkaufen, sollten Sie sich das begründen lassen. Treten dennoch weitere Verluste auf, kann sich daraus ein neuer Teil-Schadenersatzanspruch ergeben. Dr. Erhard Liemen ist Chefredakteur der Fachpublikation „Der Deutsche Wirtschaftsbrief“