Börse: Abgeltungssteuer, muss nicht sein

Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Mineralölsteuer ... Es ist bekannt, dass ein deutscher Arbeitnehmer knapp 7 Monate für die Steuer oder für die Sozialsysteme pro Jahr arbeitet. Erst danach steht Brutto für Netto. Letztes Jahr war der „Steuerzahler – Gedenktag“ am 5. Juli 2007. Eine mögliche und legale Lösung ist der Weg ins Fürstentum Liechtenstein:

Nächstes Jahr wird dieser Gedenktag noch weiter hinausgeschoben, da am 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wird. Der Staat beteiligt sich somit mit 25% an den Gewinnen, welche Anleger an der Börse verdienen werden.

Seit dem Eintritt des Fürstentums in den EWR im Mai 95 haben alle Einwohner des EWR-Raums die Möglichkeit völlig legal und einfach im FL zu investieren.

Eine Besonderheit stellt hierbei das Versicherungs-Aufsichts-Gesetz vor. Folgende Vorteile haben Anleger durch diese Investition:

1. Ab einem Betrag von 25.000 EUR bestimmt der Kunde, welche Art von Anlagen getätigt werden müssen, also nicht nur Fonds, sondern auch Aktien, Anleihen oder auch physisches Gold. Im Falle einer unbefriedigenden Performance muss der Anleger somit nicht mehr seine Versicherung kündigen, sondern kann den Switch selbständig innerhalb seiner Police durchführen.

2. Der Anleger ist der Begünstigte und kann auch jederzeit und vorzeitig Kapitalbezüge tätigen.

3. Das Versicherungsgeheimnis (Art. 44 VersAG) ist im Gesetz verankert.

4. Pfändungs- und Insolvenzschutz (Art. 78 VersVG) fällt beim Begünstigen und deren nahen Angehörigen nicht in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers (Voraussetzung: Die Police muss sich physisch in FL befinden (Bank, Treuhand)

5. Stiftungsähnliche Gestaltung: Sie ist absolut flexibel und individuell. Es besteht z.B. die Möglichkeit ein bestehendes Depot 1:1 zu übernehmen und so Zinserträge etc. steuerfrei zu erhalten. Auch die Begünstigung ist jederzeit unkompliziert abänderbar.

6. Nachlass- und Erbschaftsplanung: Bei Nennung von Dritten als Begünstigte fällt die Versicherung nicht in den Nachlass. Das spart Kosten und Zeit. Die Leistung wird selbst dann ungeschmälert ausbezahlt, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird.

7. Kapitalschutz im Todesfall; je nach Tarifmodell kommt die vereinbarte Mindesttodesfallsumme oder zu mindest die einbezahlte/n Prämie/n zur Auszahlung.

Natürlich müssen Bezüge gemeldet werden, aber die muss man überall angeben.

Dies sind 7 gute Gründe – vor allem aber die frei wählbare Titelauswahl – welche für eine legale und steueroptimierte Anlagelösung überdenkenswert ist.