Rundfunkbeitrag: So entkommen Sie der Haushaltsabgabe

Seit 2013 muss prinzipiell jeder Haushalt in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die sogenannte Haushaltsabgabe bezahlen, auch dann, wenn die Betroffenen kein Rundfunkgerät besitzen und überhaupt keinen Rundfunk empfangen wollen. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten und Chancen es gibt, dieser neuen Zwangsabgabe zu entgehen.

Wehren Sie sich gegen die neue Zwangsabgabe

Deutschland leistet sich im internationalen Vergleich einen extrem teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch die sehr großzügigen Gehälter der Intendanten werden immer kritischer gesehen. Der Verbraucher muss trotz sinkender Realeinkommen immer höhere Gebühren bezahlen für eine Dienstleistung, die immer mehr Bürger als redundant einstufen.

Ab 2013 kann sich prinzipiell niemand mehr den Beiträgen für dieses System entziehen, denn dann wird die Haushaltsabgabe eingeführt, sodass jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlen muss – auch wer Rundfunk überhaupt nicht in Anspruch nehmen will.

An diesem System muss meiner Meinung nach dringend etwas geändert werden. Gefordert werden von zahlreichen kritischen Stimmen nicht nur mehr Transparenz bei der Mittelverwendung der Sender, sondern sogar die Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch es wird sich nur dann etwas ändern, wenn die große Masse der kritischen Verbraucher in Deutschland aktiv wird.

Die Justiz muss den Bürgern helfen

Gegen die unverschämte Haushaltsabgabe wird wohl nur massiver Protest der Bürger helfen. Der Protest muss natürlich legal sein, d.h. es hilft nichts, wenn Sie einfach die Zahlung der Haushaltsabgabe verweigern. Meine Hoffnung ist, dass gegen die Haushaltsabgabe Millionen von Klagen vor Gericht erhoben werden.

Bisher haben die Gerichte empörten Zwangs-Gebührenzahlern nur selten geholfen. Das könnte sich aber ändern, vor allem dann, wenn die Gerichte von Millionen von Bürgern mit Klagen gegen die neue Haushaltsabgabe überflutet werden. Aus meiner anwaltlichen Sicht stünden die Chancen, dass die Haushaltsabgabe vor Gericht für rechtswidrig erklärt wird, gar nicht so schlecht. Hier einige Überlegungen dazu.

Die Haushaltsabgabe könnte gegen die Religionsfreiheit verstoßen

Es gibt in Deutschland viele Menschen, die Rundfunk schon aus religiöser Überzeugung komplett ablehnen. Nun werden all diese Verweigerer per staatlichem Zwang gezwungen, das von ihnen abgelehnte Rundfunksystem finanziell zu unterstützen.

Ich weiß aus meiner anwaltlichen Praxis, dass viele, die bisher nie ein Fernsehgerät in ihrer Wohnung hatten und auch nie eines haben wollen, auf die Politik stocksauer sind.

Pochen Sie auf Ihre negative Informationsfreiheit

Die negative Informationsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und besagt, dass jeder Bürger Anspruch darauf hat, vor unentrinnbar aufgedrängter staatlicher Information geschützt zu werden.

Man könnte argumentieren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk liefere zumindest teilweise „staatliche Information“, obwohl er formaljuristisch an sich vom Staat zu trennen ist.

Die kritische Frage besteht nur darin, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die künftige Haushaltsabgabe „unentrinnbar aufgedrängt“ wird. Nach meiner Auffassung ist das zu bejahen. Das Gegenargument, der einzelne Bürger sei ja nicht gezwungen, den Fernseher einzuschalten, überzeugt nicht.

Die Haushaltsabgabe könnte eine unzulässige Sonderabgabe sein

Hierzu muss ich etwas ausführlicher werden: Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Steuern und Sonderabgaben. Eine Steuer dient der allgemeinen Finanzierung des Staates, ohne dass ihr eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht.

Hingegen spricht man von einer Sonderabgabe, wenn eine konkrete, besondere Aufgabe finanziert werden soll – so wie eben der öffentliche Rundfunk mit den Zwangs-Rundfunkgebühren. Nach meinem Dafürhalten erfüllt die künftige Haushaltsabgabe nicht die Anforderungen, welche die Rechtsprechung bei Sonderabgaben herausgeschält hat.

Sonderabgaben dürfen nur einer homogenen Gruppe auferlegt werden. Hingegen soll die künftige Haushaltsabgabe grundsätzlich allen Haushalten in Deutschland aufgebürdet werden – von einer homogenen Gruppe kann man da nicht mehr sprechen.

Zudem müssen Sonderabgaben gruppennützig verwendet werden. Auch das trifft auf die künftige Haushaltsabgabe nicht zu, weil auch Haushalte von ihr betroffen sein werden, die gar keinen Rundfunk empfangen können oder wollen.

Stand: 01.03.2013