Zensus 2011 Haushaltsbefragung: Was Sie jetzt beachten müssen

Nur noch wenige Wochen und die EU-weite Volkszählung findet statt. Ab dem 9. Mai gilt für zahlreiche Haushalte nur noch eins: Zensus 2011. Haushaltsbefragungen sind jedoch nicht jedem Bürger ein Begriff. Wissen Sie, was auf Sie zukommt? Hier erfahren Sie mehr.

Was bedeuten Zensus 2011 und Haushaltsbefragung?
Sie haben wahrscheinlich in der letzten Zeit viel über Zensus 2011 und Haushaltsbefragungen gelesen. Viele Bürger reagierten mit Skepsis. Lassen Sie sich nicht verunsichern! Bei dem von dem Statistischen Bundesämtern durchgeführten EU-weiten Zensus 2011 werden 10 Prozent der Haushalte befragt, um die amtlichen Einwohnerzahlen festzulegen.

Die "Interviewer" erhoffen sich genauere Angaben zu Bildung, Wohnraum und Erwerb der befragten Bürger und Bürgerinnen. So hat die Haushaltsbefragung durch den Zensus 2011 ein demografisches Ziel: Wie wohnen und leben die Menschen in den jeweiligen Gemeinden?

Wann und wie findet der Zensus 2011 statt?
Der Zensus 2011 und die damit verbundenen Haushaltsbefragungen beginnen am 9. Mai und dauern bis zum 31. Juli. In diesem Zeitraum werden Interview-Beauftragte in ausgewählte Haushalte entsandt, um die notwendigen Daten zu erheben. Somit ist nicht jeder Bürger von der Volkszählung betroffen. Vielmehr werden Stichproben abgeliefert.

Die durch Zufall auserwählten Bürger werden vorab per Briefkontakt informiert. Sie können also beruhigt sein, dass die "Interviewer" nicht spontan vor Ihrem Haus aufkreuzen. Hat der Beauftragte auch nach dem dritten Versuch noch keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, so wirft er einen Fragebogen zur Haushaltsbefragung in Ihren Briefkasten. Sie müssen ihn dann innerhalb von zwei Wochen ausfüllen.

Sind Sie zur Haushaltsbefragung verpflichtet?
Ja. Laut § 8 im Zensusgesetz 2011 müssen Sie dem Beauftragten Auskunft erteilen. Die Haushaltsbefragung zum Zensus 2011 ist also Pflicht. Ihnen ist jedoch freigestellt, Fragen zur Religion, Weltanschauung oder Glaubensrichtung zu beantworten. Sie haben bis zu zwei Wochen Zeit, den Fragebogen zum Zensus 2011 auszufüllen und zurückzuschicken. Bürger, die sich dem widersetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Welche Fragen werden im Rahmen des Zensus 2011 gestellt?
Bei der Haushaltsbefragung vom Zensus 2011 müssen Sie persönliche Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geschlecht und Geburtsdatum machen. Weiterhin werden Daten zu Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft und Familienstand erhoben. Angaben zur Wohnsituation sind ebenfalls verpflichtend, d. h. Sie müssen angeben, mit wem Sie einen Haushalt führen. Auch Fragen zu Zuwanderung, Bildung und Ausbildung sowie berufliche Tätigkeiten müssen beantwortet werden.

Verfechter des Datenschutzes werden hierbei sofort hellhörig. Doch diese sensiblen Daten unterliegen dem Bundesbeauftragen für Datenschutz. Somit ist gesetzlich gewährleistet, dass Ihre Daten aus der Haushaltsbefragung nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.