Wissen: Was ist eigentlich eine Stiftung?

Von Stiftungen hat jeder schon einmal etwas gehört. Aber was steckt eigentlich dahinter? Und was bewegt Menschen oder Institutionen, ihr Vermögen oder zumindest einen Teil ihres Vermögens einer Stiftung zu übertragen?
Stiftungen sind Einrichtungen, die langfristig ein bestimmtes Ziel verfolgen. Oft sind sie erwachsen aus der Biografie eines Menschen, aus seinen Visionen oder Idealvorstellungen über das Leben und die Gesellschaft. Aus diesem Grund ist das Ziel einer Stiftung oft gemeinnützig. So gibt es Stiftungen in den Bereichen Kunst, Bildung, Denkmalpflege oder Soziales. Doch eigentlich ist auch jedes andere Stiftungsziel denkbar. Einzige Voraussetzung: Der Stiftungszweck darf nicht illegal sein.

Ein so genannter Stifter stellt für die Stiftung ein Stiftungsvermögen zur Verfügung. Dieses Vermögen bleibt langfristig erhalten. Die Stiftung darf es nicht ausgeben, sondern nur mit dessen Erträgen – also zum Beispiel mit Zinsen oder Mieteinnahmen – wirtschaften. Wie eine Stiftung organisiert ist, ist nicht einheitlich geregelt. Allerdings muss jede Stiftung einen Vorstand haben.

Prinzipiell kann jeder eine Stiftung gründen: einzelne Menschen, Gruppen von Personen und Organisationen wie z. B. Unternehmen. Die einzige Voraussetzung ist hierfür wiederum, dass genügend Stiftungsvermögen vorhanden ist. Denn sonst kann die Stiftung nicht arbeiten.

Gemeinnützige Stiftungen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, begünstigt der Staat steuerrechtlich. Wer allerdings nur darauf aus ist, mit einer Stiftung geschickt Steuern zu sparen, trifft die falsche Wahl: Denn wer sich einmal entscheidet, mit seinem Vermögen eine Stiftung zu gründen, kann über dieses Geld nicht mehr verfügen. Es gehört der Stiftung.

Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen Stiftungen des öffentlichen Rechts und des bürgerlichen Rechts. Am häufigsten kommen letztgenannte vor. Dann ist der Stifter eine Person, eine Personengruppe oder eine Organisation.

Im Gegensatz dazu errichtet der Staat zu bestimmten Zwecken öffentlich-rechtliche Stiftungen, z. B. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Diese hat das Ziel, die Kulturgüter des ehemaligen preußischen Gebietes zusammenzuführen und zu bewahren. Sie erwirtschaftet keine Erträge, sondern finanziert sich über Zuwendungen der Bundesländer.