Wie Sie sich gegen einen überhöhten Gaspreis wehren können

Der Gaspreis steigt und steigt. Mehr als 50 % Aufschlag gegenüber dem Gaspreis vor zwei Jahren müssen einige Verbraucher mittlerweile zahlen. Und immer mehr haben die Nase voll. Lesen Sie, wie Sie sich gegen einen ungerechtfertigt hohen Gaspreis wehren können.
1. Schritt: Rechnen Sie Ihre Preiserhöhung aus
Nehmen Sie die aktuelle Abrechnung und vergleichen Sie diese mit der von 2005. Ist der Gaspreis um mehr als 15% gestiegen (das wäre durch höhere Bezugspreise gerechtfertigt), sollten Sie aktiv werden.
2. Schritt: Legen Sie gegen den Gaspreis Einspruch ein
Wehren Sie sich gegen den Gaspreis, möglichst per Einschreiben. Musterbriefe finden Sie unter www.energieverbraucher.de. Legen Sie in dem Brief auch fest, welchen Gaspreis Sie künftig zahlen wollen. Sinnvoll erscheint der Gaspreis zzgl. eines Sicherheitsaufschlags von 3%, da eine Preiserhöhung in diesem Rahmen durchaus denkbar ist.

3. Nehmen Sie Drohungen gelassen hin
Wenn Sie Widerspruch gegen einen zu hohen Gaspreis einlegen, dürfen Energiekonzerne Ihnen keine Liefersperre androhen. Das hat die Bundesregierung in zwei Verordnungen klargestellt. Wird Ihnen gedroht, sollten Sie unverzüglich eine Verbraucherzentrale (Adressen unter www.vzbv.de) aufsuchen, die mit Ihnen gemeinsam gegen diese rechtswidrige Drohung vorgeht.

Wenn Sie sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen, zahlen Sie den geforderten Gaspreis durch ein Schreiben an den Energieversorger unter Vorbehalt und fordern Sie den Gasanbieter auf, die Billigkeit der Preiserhöhung nachzuweisen. Urteilen Gerichte später verbraucherfreundlich gegen die Preiserhöhung, haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung der überzahlten Beträge, laufen aber nicht Gefahr, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen, wenn die Preiserhöhung doch rechtens sein sollte.