3. Nehmen Sie Drohungen gelassen hin
Wenn Sie Widerspruch gegen einen zu hohen Gaspreis einlegen, dürfen Energiekonzerne Ihnen keine Liefersperre androhen. Das hat die Bundesregierung in zwei Verordnungen klargestellt. Wird Ihnen gedroht, sollten Sie unverzüglich eine Verbraucherzentrale (Adressen unter www.vzbv.de) aufsuchen, die mit Ihnen gemeinsam gegen diese rechtswidrige Drohung vorgeht.
Wenn Sie sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen, zahlen Sie den geforderten Gaspreis durch ein Schreiben an den Energieversorger unter Vorbehalt und fordern Sie den Gasanbieter auf, die Billigkeit der Preiserhöhung nachzuweisen. Urteilen Gerichte später verbraucherfreundlich gegen die Preiserhöhung, haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung der überzahlten Beträge, laufen aber nicht Gefahr, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen, wenn die Preiserhöhung doch rechtens sein sollte.