Wer koordiniert und steuert die Kindergeldauszahlung?

Beim Kindergeld handelt es sich um eine wichtige Sozialleistung, welche von den Eltern eines Kindes in Anspruch genommen werden kann. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Sie grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Sofern sich das Kind in einer Ausbildung befindet, kann sich die Kindergeldauszahlung bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres verlängern. Lesen Sie dazu mehr in diesem Artikel.

Kindergeldauszahlungen
werden von den Familienkassen gesteuert. Die Kindergeldauszahlung erfolgt in monatlichen Abständen und wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, erfolgt die Kindergeldauszahlung durch die Gehaltsstelle bzw. Besoldungsstelle des Arbeitgebers und geht zeitgleich mit dem jeweiligen Monatslohn auf Ihrem Konto ein.

Zu welchem Zeitpunkt eines Monats erfolgt eine Kindergeldauszahlung?

Ausschlaggebend dafür, zu welchem Zeitpunkt eines Monats die Kindergeldauszahlung erfolgt, ist die Zusammensetzung Ihrer Kindergeldnummer. Dabei gilt die grundsätzliche Regelung, dass die Auszahlung des Kindergeldes bei niedrigen Endziffern zu Beginn eines Monats und bei hohen Endziffern gegen Ende eines Monats erfolgt.

Sofern es sich bei der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer um eine 0 handelt, wird Ihnen das Kindergeld bereits zu Beginn des Monats überwiesen. Ist die letzte Ziffer beispielsweise ein fünf, erhalten sie das Geld zur Mitte des Monats. Wenn die letzte Ziffer der Kindergeldnummer eine 9 ist, überweist die Familienkasse Ihnen dementsprechend das Geld erst ganz am Ende des Monats.

Es ist dabei zu beachten, dass es sich bei den von der Familienkasse festgelegten Terminen zur Auszahlung des Geldes lediglich um das Datum der Überweisung handelt. Der eigentliche Eingang des Geldes auf Ihrem Konto kann bis zu drei Tage später erfolgen.

Die Auszahlungstermine für 2014 wurden für den Zeitraum des gesamten Jahres bereits im Vorfeld festgelegt. Genauere Informationen hinsichtlich der monatlichen Kindergeldauszahlung können Sie beispielsweise auf der Internetseite Ihrer Familienkasse erhalten. Sollten darüber hinaus Fragen zum Thema Kindergeldauszahlung vorhanden sein, können Sie die Familienkasse unter der Service-Nummer 01801 – 9 24 58 64 auch telefonisch kontaktieren.

Kindergeldauszahlung an eine andere Person oder Behörde

Sofern der eigentlich empfangsberechtigte seinem Kind keinen Unterhalt zahlt, hat die Familienkasse die Möglichkeit, die Kindergeldauszahlung derjenigen Person zukommen lassen, die das Kind in finanzieller Hinsicht tatsächlich unterstützt. Sofern sie dem Kind Unterhalt gewährt, kann die Kindergeldauszahlung zudem auch an eine Behörde erfolgen.

Rückzahlungen von Kindergeld

Sollten Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen Sie dieses unweigerlich zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung auf einem Fehler der Familienkasse beruht. Sofern es zu einer Rückzahlungsforderung der Familienkasse kommt, erhalten Sie diese in Form eines Bescheids. Dabei ist die zu Unrecht erhaltende Summe sofort zurückzuzahlen.

Alternativ dazu haben Sie auch die Möglichkeit, den zu viel erhaltenen Betrag mit späteren Kindergeldauszahlungen zu verrechnen.

Kindergeldauszahlung im Ausland erhalten

Sollten Sie derzeit nicht in Deutschland wohnhaft sein, besteht trotzdem ein Anspruch auf Kindergeldauszahlung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.

Sofern Sie aus dem Ausland stammen und in Deutschland wohnhaft sind, besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeldauszahlung, wenn Sie im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sind.

Darüber hinaus können auch bestimmte Aufenthaltserlaubnisse einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. Nähere Informationen zu dieser Thematik können Sie bei der zuständigen Familienkasse erhalten.

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