Was passiert mit Ihrem Arbeitsplatz während der Erziehungszeit?

Schon während der Schwangerschaft müssen Sie sich Gedanken um die Erziehungszeit machen. Schnell kommen da die ersten Fragen auf: Was geschieht mit Ihrem Job, lässt die Erziehungszeit sich verlängern und dürfen Sie nebenbei noch was verdienen? Alle wichtigen Antworten zum Thema Erziehungszeit erhalten Sie hier.

Die Zeit mit dem ersten Kind hält viele spannende Momente für werdende Eltern bereit. Doch da alles neu für Eltern ist, entstehen oft auch Zweifel, vor allem, was das Finanzielle angeht. Über Erziehungszeit und Co. musste man sich bis jetzt noch keine Gedanken machen. Plötzlich aber steht man vor einem großen Berg an Fragen. Was muss man bei einem Antrag auf Erziehungszeit überhaupt beachten? Was muss vor allem mein Arbeitgeber wissen?

Die Erziehungszeit
ist auch unter dem Begriff der Elternzeit bekannt und kann von allen Eltern von der Geburt ihres Kindes bis zum dritten Lebensjahr beansprucht werden. Maximal sind also drei Jahre Erziehungszeit möglich. In besonderen Einzelfällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch absprechen, ob Sie einen Teil der Erziehungszeit auch nach dem dritten Lebensjahr Ihres Kindes nehmen dürfen. 

Beim Antrag auf Erziehungszeit müssen Sie darauf achten, dass die Ihnen zustehenden drei Jahre zwischen sich und dem Partner aufgeteilt werden können. Für 14 Monate erhalten Sie das sogenannte Elterngeld, das Sie gesondert beantragen müssen. Während der Erziehungszeit wird Ihr Arbeitsplatz vorübergehend stillgelegt. Sie haben einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, wenn die Erziehungszeit vorbei ist, allerdings haben Sie kein Recht mehr auf den exakt gleichen Job.

Arbeiten während der Erziehungszeit

Viele Eltern möchten ungerne ihren Job komplett aufgeben oder sind auf das zusätzliche Kleingeld angewiesen, sodass immer öfter neben der Erziehungszeit ein Teilzeitjob ausgeführt wird. Das dürfen Sie auch, allerdings müssen Sie dabei bestimmte Regeln beachten, damit Ihnen das Elterngeld nicht gekürzt wird. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid, wenn für Sie klar ist, dass Sie in Teilzeit weiter arbeiten möchten. Gesetzlich dürfen Sie bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten, wenn Sie sich in Erziehungszeit befinden.

Das Elterngeld wird anhand des Gehalts errechnet, das Sie vor Eintritt in die Erziehungszeit bezogen haben. Arbeiten Sie nun in Teilzeit werden 65 % Elterngeld gezahlt, angerechnet auf Ihr Gehalt. Haben Sie also vorher 2000 Euro verdient und bekommen jetzt 500 Euro, dann werden diese von Ihrem ursprünglichen Gehalt abgezogen, also 1500 Euro. Auf diese 1500 Euro wird dann das Elterngeld mit 65 Prozent angerechnet.