D&O-Versicherung – Ihr Schutz gegen Haftungsrisiken

Als Geschäftsführer sind Sie Dreh- und Angelpunkt Ihrer GmbH und entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Deshalb sind Sie mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Entsprechend vielfältig sind deshalb Ihre Haftungsrisiken. Sichern Sie sich jetzt einen Schutz gegen diese Haftungsrisiken zu günstigen Konditionen.
Haftungsrisiken betreffen oft das Privatvermögen
Die Haftungsrisiken ergeben sich für Sie aus dem Gesetz, der GmbH-Satzung und Ihrem Anstellungsvertrag. In nicht wenigen Fällen haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Und die Gerichte schrauben die Anforderungen an GmbH-Geschäftsführer noch immer höher.
 
Haftungsrisiken begrenzen
Umfassenden Schutz vor Ihren finanziellen Risiken als GmbH-Geschäftsführer bietet die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance). Entsprechend hoch sind die Versicherungsprämien.Einsparungen bei den Versicherungen gehen meist zu Lasten des Versicherungszeitraums und der Nachhaftung. Das sind aber zwei besonders wichtige Punkte für Sie.

Achten Sie besonders auf diese Vertragsklauseln
Der Versicherungsausfall tritt zu dem Zeitpunkt ein, an dem Sie als Geschäftsführer in Regress genommen werden (so genanntes Claim-made-Prinzip). Unerheblich ist dagegen, wann Sie den Pflichtverstoß begangen haben. Der kann also auch schon vor Abschluss der D&O-Versicherung liegen.

Praxistipp zu Haftungsschutz und Haftungsrisiken
Billiganbieter beschränken den mitversicherten Zeitraum vor Vertragsabschluss auf ein bis drei Jahre. Das ist allenfalls für GmbH-Gründer akzeptabel. In allen anderen Fällen: Bestehen Sie auf einer zeitlich unbegrenzten Rückwärtsdeckung.Prüfen Sie immer auch, wie lange nach Ihrem Ausscheiden als Geschäftsführer die D&O-Versicherung noch einspringt. Denn immer wieder kommt es vor, dass Pflichtverstöße erst im Rahmen von Betriebsprüfungen und damit zeitlich verzögert festgestellt werden.

Zusatz-Tipp
Achten Sie deshalb auf eine weitreichende Nachhaftung. Damit Sie auch dann noch versichert sind, wenn (seit Ihrem Ausscheiden als Geschäftsführer) keine Prämien mehr gezahlt werden.Bestehen Sie darauf, dass der Versicherungsschutz gegen Haftungsrisiken nach Auslaufen Ihres Anstellungsvertrags noch mindestens drei Jahre fortbesteht.