Vermögenswirksame Leistungen: Kein Geld verschenken

Wer jeden Monat ein wenig Geld an die Seite legt, hat nach ein paar Jahren eine schöne Summe zusammen. Gut, wenn sich der Arbeitgeber und auch der Staat daran beteiligen. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen!

Seit den sechziger Jahren gibt es für Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit, staatlich geförderte und i.d.R. vom Arbeitgeber bezuschusste Sparverträge abzuschließen. Die Bezeichnung "Vermögenswirksame Leistungen" zeigt, worauf es ankommt. Mit kleinen Monatsraten soll über die Jahre hinweg ein Vermögen aufgebaut werden. Auf die Ihnen zustehenden Leistungen sollten Sie nicht verzichten.

Vermögenswirksame Leistungen: Bis zu 480 Euro im Jahr

Monatlich 40 Euro, also im Jahr maximal 480 pro Jahr können Sie in einen sogenannten VL-Vertrag einzahlen. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, hängt davon ab, ob und wie viel Ihr Arbeitgeber dazu gibt. Dies ist meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Aber auch wenn der Arbeitgeber keinen Anteil zahlt, können Sie profitieren, denn die staatliche Förderung bekommen Sie auch auf den von Ihnen eingezahlten Anteil. Wichtig ist nur, dass die Überweisung auf den Sparvertrag vom Arbeitgeber aus erfolgt.

Arbeitnehmersparzulage nicht vergessen

Verdienen Sie unter 20.000 Euro im Jahr, haben Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt bei voller Nutzung des Sparrahmens 80 Euro, entspricht also zwei monatlichen Sparraten. Überschreiten Sie die Einkommensgrenze (Verheiratete 40.000 Euro), gehen Sie allerdings leer aus. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt Ihnen aber – einkommensunabhängig – erhalten.

Sechs Jahre zahlen – ein Jahr warten

Die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre, wobei im letzten Jahr nicht mehr eingezahlt wird. Danach ist das Geld frei zur Verwendung, wobei Sie es in der Regel auch in der jeweiligen Sparform stehen lassen können.

Den richtigen Vertrag finden

Vermögenswirksame Leistungen können in Form von Banksparplänen, Aktienfondssparverträgen oder Bausparverträgen angelegt werden. Das Geld kann auch in die betriebliche Altersversorgung einfließen oder zur Rückzahlung eines Bauspardarlehens verwendet werden. Lassen Sie sich vor Abschluss eines VL-Vertrages beraten und überlegen Sie, welche Anlageform am besten zu Ihnen passt.

Diese Schritte sind notwendig

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er sich an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt.
  • Lassen Sie sich über mögliche Anlageformen bei einer Bank beraten.
  • Schließen Sie den Vertrag ab und legen Sie die Vertragskopie Ihrem Arbeitgeber vor, damit dieser weiß, wohin er Ihre vermögenswirksamen Leistungen überweisen soll.

Wenn Sie zulagenberechtigt sind, reichen Sie die jährliche Bescheinigung, die Sie vom Anlageinstitut bekommen, mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein.