Verbrauchertipp: Neue Flensburger Punktekartei

Die über 50 Jahre alte Flensburger Punktekartei wird reformiert. Ab dem 1. Mai 2014 gibt es ein neues Punktesystem mit vielen Neuerungen. Für manche Verkehrsverstöße gibt es mehr Punkte, für andere weniger. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammenfasst.

Der alte Flensburger Punktekatalog wurde zugunsten von mehr Transparenz und weniger Bürokratie entrümpelt. Die wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Mai 2014 sind: Führerscheinentzug ab 8 Punkten (bisher waren es 18), Verkehrsverstöße nur noch 1 bis 3 Punkte (bisher bis zu 7), und Bußgelder beginnen künftig bei 60 Euro. Wenn Sie künftig mehrmals gegen das Handyverbot verstoßen und dafür jeweils einen Punkt kassieren, dazu zwei- oder dreimal die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, ist ihr Führerschein schnell weg.

Punkte in Flensburg ab dem 1. Mai 2014

  • Überschreiten der Geschwindigkeit innerorts

Für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit kassieren Sie bei 25-30 km/h jeweils einen Punkt, bei 40-50 km/h jeweils zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot, bei 60 km/h 2 Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot und bei 70 km/h zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

  • Überschreiten der Geschwindigkeit außerorts

Für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit kassieren Sie bei 25-30 km/h jeweils einen Punkt, bei 40 km/h zwei Punkte, bei 50-60 km/h zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, bei 70 km/h zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot, bei 80-100 km/h zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

  • Rotlicht missachtet

Bei Missachtung des Rotlichts kassieren Sie einen Punkt, bei Missachtung mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung jeweils zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.

  • Unterschreiten des Mindestabstandes

Unterschreiten Sie den Mindestabstand bei 130 km/h um fünf Meter, kassieren Sie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot, bei 10 Meter zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot sowie bei 15 Metern einen Monat Fahrverbot. Bei 20 bis 30 Metern kassieren sie einen Punkt.

Punktetacho

Die Einführung eines Punktetachos ab dem 1.5.2014 soll Autofahrer auf ihre  Verstöße und die daraus folgenden Konsequenzen aufmerksam machen. Der Punktetacho ist in Ampelfarben gestaltet. Grün steht für Vormerkung (1-3 Punkte), gelb steht für Ermahnung (4-5 Punkte), rot bedeutet Verwarnung (6-7 Punkte) und schwarz bedeutet Entziehung (8 Punkte).

Die Konsequenzen sind folgende:

1-3 Punkte: In Flensburg wird eine Vormerkung eingetragen.

4-5 Punkte: Eine Ermahnung wird erteilt, eventuell mit einem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau.

6-7 Punkte: Erteilung einer Verwarnung inklusive Anordnung zur Teilnahme an einem Seminar. Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme am Seminar kann der Führerschein entzogen werden.

8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Beantragung der Wiedererteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich.