Umlageversicherungen U1 und U2 vor Reform

Die Umlageversicherungen U1 und U2 sollen bereits seit Jahren reformiert werden. Nun scheint es in absehbarer Zeit wirklich soweit zu sein. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach die Umlageversicherungen nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen sollen, sondern durch eine bundeseinheitliche Umlagekasse.

Reform der Umlageversicherungen ab 2013?
Ab dem Jahr 2013 sollen die Umlageversicherungen U1 und U2 nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen betrieben werden. Geplant ist hier, den Umlageeinzug zentral von einer Stelle aus durchzuführen. Anstelle der Umlagekassen der einzelnen Krankenkassen wird eine zentrale Umlagekasse das Verfahren abwickeln. Dazu werden die Umlagesätze bundesweit vereinheitlicht.

Eine Auswahl aus verschiedenen Umlagevarianten mit unterschiedlichen Erstattungs- und Umlagesätzen wird es dann voraussichtlich ebenfalls nicht mehr geben. Dann spielt es endgültig keine Rolle mehr, bei welcher Krankenkasse die Arbeitnehmer versichert sind. Der Vorteil auf Arbeitgeberseite liegt hier klar auf der Hand: Die bisherigen Beitragsunterschiede der Umlagesätze der einzelnen Krankenkassen würde damit der Vergangenheit angehören. Negativ für die Kassen, dass damit eines der letzten Unterscheidungsmerkmale ebenfalls wegfällt.

Des Weiteren soll laut dem Gesetzentwurf die Grenze für die Teilnahmepflicht an der U1 Umlageversicherung von derzeit 30 auf dann 20 Arbeitnehmer gesenkt werden. Dies würde bedeuten, dass weniger Arbeitgeber sich zur U1 pflichtversichern müssten. Die zentrale Umlagekasse soll beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen ab 2013 eingerichtet werden. Die Durchführung der zentralen Umlagekasse ist allerdings auf einen Landesverband zu übertragen. Da der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in letzter Zeit keinen Preis in punkto Tempo gewinnen konnte, bleibt abzuwarten, ob und wann diese zentrale Umlagekasse ihre Arbeit aufnehmen kann.