Stiftungen – Vermögenssicherung und soziales Engagement

Für vermögende Privatpersonen und Unternehmer bietet die Stiftung ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Planung der eigenen Vermögensnachfolge. Neben der "Familienstiftung", die Ihre Erträge an Familienangehörige ausschüttet, wird häufig auch die "gemeinnützige Stiftung" gewählt, die zudem auch noch attraktive Steuervorteile bietet.

Die Stiftung hat den Vorteil, dass der Bestand des Stiftungsvermögens gesichert wird. Die Familie hat keine Einflussmöglichkeiten und ist dennoch finanziell abgesichert (auch bei Gemeinnützigkeit der Stiftung). Eine Zersplitterung des Vermögens durch Erbfolge findet nicht statt. Etwaige Ansprüche nach Pflichtteilsrecht erlöschen nach zehn Jahren. Die Liquidität der Stiftung ist daher weitgehend sichergestellt.

Eine "gemeinnützige Stiftung" verfolgt ausschließlich den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimat, Jugendhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen, Wohlfahrt, Sport. Das Gesetz verlangt dabei, dass die Erträge "zeitnah" dem Stiftungszweck zugeführt werden müssen.

Die finanzielle Absicherung der Familie ist trotzdem möglich, da an Familienangehörige  Erträge von bis zu 1/3 der Gesamterträge der Stiftung ausgeschüttet werden können. Durch Tätigkeiten im Stiftungsvorstand können Familienmitglieder zudem weitere Einkünfte erzielen, ohne die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gefährden. 

Die Gründung bzw. Übertragung von Vermögensteilen auf die gemeinnützige Stiftung ist steuerfrei. Die gemeinnützige Stiftung ist zudem von folgenden Steuern befreit: Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ermöglicht die Abzugsfähigkeit von Spenden an die Stiftung.

Die (Erst-)Ausstatung der gemeinnützigen Stiftung mit Kapital kann zudem einkommensteuer-mindernd angeführt werden.

Welche Motive Sie für die Stiftungsgründung haben, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie Ihr Stiftungsvorhaben konkret umsetzen, besprechen Sie am besten mit erfahrenen Beratern. Das "Hanseatische Büro für Nachlassplanung" (www.nachfolgebuero.de) steht Ihnen dabei sehr gern mit Rat & Tat zur Seite.