Spenden an ein Institut von den Steuern absetzen

Was ist besser für Sie? Spenden an einen Förderverein, der ein Institut unterstützt oder vielleicht doch Spenden direkt an das Institut, dem geholfen werden soll? In diesem Artikel nenne ich Ihnen den kleinen aber feinen Unterschied.

Zwei Arten, an ein Institut zu spenden

  • Sie können direkt an das Institut spenden
  • Sie können über einen Förderverein eine Spende für ein Institut abgeben 

Wenn Sie spenden, möchten Sie in der Regel aber auch die Spende von der Steuer absetzen können. So drängt sich die Frage auf: Wie müssen Sie spenden, um auch dies steuerrechtlich in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Spenden Sie direkt an einen Förderverein, muss dieser Ihnen eine Spendenbescheinigung nach gesetzlichem Muster ausstellen. Damit Sie auf Nummer sicher gehen können, habe ich Ihnen einmal ein Muster einer Spendenbescheinigung zum Download über den folgenden Link bereitgestellt: Download Spendenbescheinigung.

Die Ausnahme sind Spenden unter 200 Euro. Bewegt sich die Spendenhöhe unter 200 Euro, genügen dem Finanzamt einfache Kontoauszüge. 

Wenn kein Förderverein existiert
Wird direkt an Institute gespendet, weil kein Förderverein existiert, reicht hingegen eine ausgestellte Bescheinigung eines Instituts.

Greifen wir in dieser Thematik doch noch einmal eine Schule auf. Wenn Geld direkt an eine Schule gespendet wird, muss die Spendenbescheinigung nicht direkt vom Schulleiter ausgefüllt worden sein. Eine von ihm bevollmächtigte Person kann dies auch tun. Dies entschied das Bayrische Landesamt für Steuern so.  Bei Spenden unter 200 Euro reicht dem Finanzamt wieder ein Kontoauszug. 

Steuerrechtlich sind Sie also so oder so auf der richtigen Seite, wenn die gesetzlichen Vorgaben zu den Spendenbescheinigungen berücksichtigt werden. Egal also, ob Spenden direkt an ein Institut oder über einen Förderverein gezahlt werden.  

Das Bayrische Landesamt für Steuern ist gezielt auf die Problematik eingegangen, wer bei Schulen und Fördervereinen Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Letztendlich sollte diese Regelung aber übergreifend auf alle Institute gelten. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.