Sozialstaat Deutschland: Das Sozialversicherungssystem

Deutschland ist ein demorkatischer Sozialstaat. Wie die Sozialpolitik in Deutschland aufgebaut ist und welche Inhalte sie hat, erfahren Sie hier.

Im Artikel 20. Abs. 1 ist geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Staat ist. Hierzu gehört auch die Sozialpolitik die auf folgende Grundlagen fußt:

  • Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitslosengeld
  • Transferleistungen und Steuererleichterungen
  • Soziale Dienste
  • Sozialverscherungen

Deutsche Sozialversicherung heute
Die Deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit.

Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen und umfasst folgende Zweige, die als Versicherungsträger oder Träger bezeichnet werden:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Organisation
Die Träger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit   Selbstverwaltung, die sich zu Bundesverbänden zusammengeschlossen haben. Die Träger erfüllen die ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Die zuständigen Fachministerien sind: 

  • das   Bundesministerium für Gesundheit  
    Zu den zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehört, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.
  • das   Bundesministerium für Arbeit und Soziales   
    Zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist es, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. 

Und wer ist versichert?
Arbeitnehmer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze sind in der Regel automatisch pflichtversichert. Die jeweiligen Träger der Sozialversicherung werden grundsätzlich von den Beiträgen der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber finanziert. Wer im Einzelnen versichert ist, können Sie beim jeweiligen Versicherungsträger erfahren.

Wie finanzieren sich die Sozialversicherungen?
Für alle Zweige der Sozialversicherungen besteht Zwangsmitgliedschaft. Die Finanzierung der Beiträge der Sozialversicherung erfolgt ausschließlich durch die Versicherten und die Arbeitgeber.

Die Finanzierung der Leistungen der Sozialversicherung (bsp. Altersruhegeld) wird dagegen nicht ausschließlich durch Beiträge erreicht.

Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge richtet sich nach der Einkommenshöhe der Versicherten wobei die Pflichtleistungen gesetzlich geregelt sind.

Bei der Unfallversicherung ist der Beitrag abhängig von der Eingruppierung des Versicherten nach Tätigkeit und Gefahrenklasse. Kennzeichnend für die Unfallversicherung ist, dass hier die Beiträge ausschließlich nur durch den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht entrichtet werden.

Für die Unfallversicherung muss demnach der Arbeitgeber alleine die Beiträge entrichten, während bei den übrigen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und auch Pflegeversicherung) sowohl vom Arbeitgeber wir auch Arbeitnehmer zu tragen sind.