Sozialleistungen 2011: Die Änderungen beim ALG II und Elterngeld

Wie schon seit einiger Zeit sind diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, auch diejenigen, die keine starke Lobby im politischen Berlin haben. Das spürt man von Jahr zu Jahr immer wieder, denn bei den Sozialleistungen werden die meisten Änderungen und Streichungen vorgenommen. Und damit sind nicht nur ALG-II-Bezieher gemeint, wie Sie diesem Artikel entnehmen können.

Bevor wir jedoch auf die Änderungen zu sprechen kommen, noch ein Hinweis: noch sind nicht alle der geplanten Änderungen rechtskräftig, es kann also durchaus auch noch zu Änderungen kommen.

Der befristete Zuschlag bei dem ALG II
Bisher haben Arbeitslose, die das normale Arbeitslosengeld bekommen hatten, für eine bestimmte Übergangsfrist Anspruch auf einen Zuschlag, um den tiefen Sturz vom teilweise recht hohen ALG I auf das niedrige ALG II abzufedern. Dieser Zuschlag konnte sich bei einem alleinstehenden Arbeitslosen auf maximal 160 € im Monat und bei einem Paar auf 320 € je Monat belaufen und wurde (bei einer Halbierung des Betrages nach einem Jahr) maximal 2 Jahre lang gezahlt. Der befristete Zuschlag fällt ersatzlos weg. 

Bislang galt auch für ALG-II-Bezieher eine Verpflichtung zur Rentenversicherung, die von den Ämtern direkt an die Versicherungen gezahlt wurde. Die monatlichen Beiträge waren zwar sehr gering, aber es wurde eben auf das Rentenkonto eingezahlt. Dieses fällt ersatzlos weg und es können während eines Bezuges von ALG II keine Rentenansprüche mehr ausgebaut werden.

Das Elterngeld
Bis zum Jahr 2010 wurde Eltern der Mindestsatz an Elterngeld, je Monat 300 €, überwiesen, die auch nicht als Einnahme auf das ALG II angerechnet wurden. Noch heute heißt es auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums fast schon euphorisch:

"Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben."

Aber bekanntlich sind ja ALG-II-Bezieher nicht erwerbstätig und brauchen deswegen keinen Schonraum – denn das Elterngeld, Sie ahnen es, fällt ersatzlos weg. Aber das ist auch wieder zu einfach und so nutzt man unweigerlich die Chance, die ganze Sachen höchst kompliziert zu machen: es fällt nicht einfach weg und arbeitslose Eltern müssen es weiterhin beantragen und es wird weiterhin bezahlt.

Das für ALG II zuständige Amt wird das Elterngeld dann als Einkommen anrechnen und vom ALG II abziehen. Somit ist für die kontinuierliche Weiterbeschäftigung und Auslastung der jeweiligen Sachbearbeiter gesorgt.

Wenn wir schon beim Elterngeld sind: Auch für die Nicht-ALG-II-Bezieher ändert sich etwas. Ab 2011 wird nicht mehr wie bisher das "positive“ Einkommen angerechnet, sondern das "positive im Inland zu versteuernde Einkommen“. Damit fällt im Ausland zu versteuerndes Einkommen bei der Höhe des Elterngeldes ersatzlos weg, was zu heftigen Einbußen bei den Betroffenen führen dürfte.

Und weiter geht es mit dem Elterngeld: Bisher wurde es in Höhe von 67 % des letzten durchschnittlich bezogenen Nettoeinkommen gezahlt. Ab 2011 soll dieser Wert bei durchschnittlichem Einkommen von 1.200 € auf bis zu 65 % fallen. Für je 2 €, die die 1.200 € überschreiten, werden dann weitere 0,1 % fällig, um die das Elterngeld gesenkt wird. 

Sanktionen
Aber wieder zurück zum ALG II – schließlich sind noch weitere Änderungen geplant. Sanktionen konnten bisher nur ausgesprochen werden, wenn der Betroffene in jedem Einzelfall ausdrücklich über die Folgen einer "Pflichtverletzung“ belehrt worden ist. Da dies in der Praxis gerne mal vergessen wurde, wurden etliche Sanktionen von den Gerichten aufgehoben. 

Anstatt nun einfach die sündhaft teure Software der Ämter derart zu aktualisieren, dass ein "Vergessen“ der Rechtsfolgebelehrung nicht mehr möglich ist, macht es der Gesetzgeber ganz anders und schiebt die Verantwortung auf den Betroffenen: Ab 2011, so die Planungen, soll ihm unterstellt werden können, dass die Folgen einer Pflichtversicherung dem ALG-II-Bezieher auch ohne Belehrung bekannt sein muss.

Bildung und ALG II
In Zukunft sollen für bedürftige Kinder eintägige Schulausflüge mit 3 € je Monat bezuschusst werden. Weiterhin soll die Lernförderung, die über einen € je Mittagessen hinausgehenden Kosten der schulischen Mittagsverpflegung sowie Mitgliedsbeiträge für Vereine, in denen die Kinder sportlichen Aktivitäten, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote genutzt werden, finanziert werden. Allerdings geschieht das nicht durch einen Bargeldzuschuss, sondern mittels Gutscheine.

Das Einkommen
In Zukunft werden Darlehen, die dem gleichen Zweck wie das ALG II dienen – also dem Lebensunterhalt – und die nicht innerhalb von 6 Monaten zurückgezahlt wurden als normales Einkommen auf das ALG II angerechnet.

Und nun auch noch das Wohngeld
Anfang des Jahres haben sehr viele bedürftige Eltern, die bisher ALG II bezogen haben, eine Aufforderung bekommen, für ihr Kind Wohngeld ("Kinderwohngeld“) zu beantragen, wenn die Kinder durch das Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sowie dem zu erwartenden Wohngeld in der Lage sind, ihren Bedarf selbst zu decken. Das führte nicht nur zu Unsicherheiten bei den Betroffenen, sondern neue Laufereien, weil ja dementsprechend neue Anträge bei den Wohngeldämtern zu stellen waren.

Nach einem ersten großen Schub von Betroffenen hat sich hier die Lage stabilisiert und für die meisten ist die erste Aufregung über diesen Geniestreich vorüber. Nicht mehr lange. Denn das "Kinderwohngeld“ soll nun wieder ersatzlos wegfallen und die Kinder wieder ALG II beziehen – Kommando zurück also. Denn nunmehr wird Wohngeld nur dann noch bewilligt, wenn damit für mindestens 3 Monate die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft beseitigt wird.

Erst 2009 wurde bei dem Wohngeld der Heizkostenzuschuss eingeführt, der sich auf 0,50 € je qm belief und bei einer alleinstehenden Person maximal 24 € und bei einem 4-Personen-Haushalt maximal 43 € je Monat. Da (angeblich) die Heizkosten massiv billiger wurden, fällt diese Pauschale ersatzlos weg.