So streiten Sie richtig mit Ihrer Versicherung

Sie haben einen Schadensfall und Ihre Versicherung weigert sich, zu zahlen? In diesem Fall müssen Sie nicht unbedingt vor Gericht ziehen, sondern können stattdessen einen Ombudsmann einschalten. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie hier.

Kosten für kleine Schäden werden von Versicherungen in der Regel problemlos erstattet. Bei Summen, die zum Beispiel unter 1000 Euro liegen, lohnt es sich für den Versicherer oft nicht, den Schaden genauer zu prüfen. Befindet sich die Summe allerdings im fünfstelligen Bereich und die Versicherung weigert sich, Ihnen den Schaden zu ersetzen, müssen Sie deshalb nicht gleich zu einem Anwalt gehen. Verfassen Sie zunächst ein Beschwerdeschreiben an Ihren Versicherer.

Bleibt das ohne Erfolg, können Sie sich an einen Versicherungsombudsmann wenden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Ihre Versicherung dort Mitglied ist. Ob sie das ist, erfahren Sie auf der Website des Versicherungsombudsmanns (unter dem Link "Wir über uns" in der linken Leiste finden Sie die angeschlossenen Unternehmen).

So beschweren Sie sich bei einem Ombudsmann

Für eine Beschwerde verwenden Sie das vorgedruckte
Beschwerdeformular, das Sie auf der Website des Versicherungsombudsmanns
unter dem Punkt "Downloads" (rechte Leiste unter dem Link "Ihre
Beschwerde") herunterladen können. Das ausgefüllte und unterschriebene
Beschwerdeformular schicken Sie dann per Post an die auf dem Formular
angegebene Adresse. Dem Schreiben sollten Sie allerdings Kopien des
Schriftwechsels mit Ihrer Versicherung sowie eine Kopie des
Versicherungsscheins beifügen.

Gut zu wissen: Die Beschwerde beim Ombudsmann ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Wie verfährt der Ombudsmann?

Der Ombudsmann versucht nun, zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer zu vermitteln. Wenn das nicht gelingt, trifft er eine Entscheidung – vorausgesetzt, die Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung und soll vor Gericht geklärt werden. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, muss sich Ihre Versicherung bis zu einer Summe von 10.000 Euro an diese Entscheidung halten. Bei Beträgen/Streitwerten bis zu 100.000 Euro kann der Ombudsmann Empfehlungen aussprechen.

Wie das Schlichtungsverfahren genau abläuft, erfahren Sie auf lesen Sie auf der Website des Versicherungsombudsmanns.

Bitte beachten: Handelt es sich um einen Streit mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, müssen Sie sich an deren Ombudsmann wenden.